Wald Bündnis Bayern

Bürgerwaldbericht 2008

Ein Zusammenschluss von

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Landesverband Bayern
Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft - Landesgruppe Bayern
Bergwaldprojekt e.V.
Bezirksverband Imker Unterfranken
Bioring Ostbayern
Bund Naturschutz
CIPRA Deutschland e.V.
Demeter Bayern - Biologisch Dynamische Vereinigung e.V.
Deutsche Gesellschaft Agenda 21
Deutsche Initiative Mountainbike e.V. Bayern
Deutscher Alpenverein
Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V.
Gesellschaft für ökologische Forschung e.V.
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung
Jugendorganisation, Bund Naturschutz
Landesbund für Vogelschutz
Pro Regenwald
Tierschutzverein München e.V.
Verband Weihenstephaner Forstingenieure
Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.
Youth for Intergenerational Justice and Sustainability, Landesverband Bayern
Wald Bündnis Bayern Geschäftsstelle Wald Bündnis Bayern
Bauernfeindstraße 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-22 Fax 0911/86 95 68 info@waldbuendnis-bayern .de

Inhaltsverzeichnis Seite

Vorwort.................................................................................................................3
Kurzfassung und Kernforderungen.......................................................................4
1. Bayerische Staatsforsten als Bürgerwald..........................................................6
1.1 Schwerpunktthema: Der Bergwald und die Anforderungen der Gesellschaft an seine Gemeinwohlfunktionen...................................................7
1.2 Kriterien für eine ökologisch nachhaltige Waldwirtschaft........................13
1.3 Biologische Vielfalt im Wald....................................................................16
1.4 Artenschutz gerechte Waldpflege..............................................................19
1.5 Umweltschonende Holzernte.....................................................................21
1.6 Jagd als Voraussetzung für naturnahe Waldnutzung.................................24
Hintergrundthema Umsatzrendite bei den BaySF–ein Paradigmenwechsel?.26
1.7 Mittelständische Säger und heimische Forstunternehmer bedroht............29
1.8 Klimawandel erfordert Waldumbau..........................................................31
2. Bayerische Forstverwaltung............................................................................33
3. Kommunalwald...............................................................................................36

Abkürzungen:
BaySF Bayerische Staatsforsten
WBB Wald Bündnis Bayern

Vorwort

Das Wald Bündnis Bayern hat sich 2004 gegründet, um durch das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“ die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene Forstreform und ihre negativen Auswirkungen auf Bayerns Wälder zu verhindern. Damals schlossen sich über 50 Verbände und Vereinigungen von Waldbesitzern, Naturschutzverbänden und Waldfreunden in einer breiten überparteilichen Allianz im Wald Bündnis Bayern zusammen.

Vorrangiges Ziel war und ist es, die vielfältigen Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder Bayerns für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern und zu verbessern und vor allem den Gemeinwohlfunktionen, wie Trinkwasser-, Hochwasser-, oder Klimaschutz, Erholung, Natur- und Artenschutz im Staatswald Vorrang einzuräumen.

Es ist weiterhin das Ziel des Wald Bündnisses, die Interessen der Allgemeinheit am Wald des Freistaates Bayern zu vertreten und gegenüber dem Bayerischen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung, der Bayerischen Forstverwaltung und den Bayerischen Staatsforsten zu verdeutlichen.

Die gewinnorientierte Ausrichtung der Staatswälder droht, den Schutz der Gemeinwohlfunktionen hinter holzwirtschaftliche Interessen zu stellen. Deshalb unterstützen weiterhin zahlreiche Verbände das Wald Bündnis Bayern, darunter die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft, das Bergwaldprojekt, der Bund Naturschutz, CIPRA Deutschland, der Deutsche Alpenverein, der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund, die IG Bauen-Agrar-Umwelt, die Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung, der Landesbund für Vogelschutz, der Tierschutzverein München und der Verein zum Schutz der Bergwelt sowie weitere örtliche und regionale Organisationen.

Im vorliegenden Bürgerwaldbericht wird zu aktuellen Themen aus dem Bürgerwald Stellung bezogen, die bei der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Bürgerwaldes und dessen Bewirtschaftung eine Rolle spielen.

Für das Wald Bündnis Bayern

Karl Friedrich Sinner, Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft - Landesgruppe Bayern (ANW), 1. Vorsitzender

Hubert Weiger, Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN), 1. Vorsitzender

Heinz Röhle, Deutscher Alpenverein e. V. (DAV), Präsident

Sebastian Schönauer, Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung e.V. (IKT), 1. Vorsitzender

Ludwig Sothmann, Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV), 1. Vorsitzender

April 2008
Kurzfassung und Kernforderungen

Die Verbände im Wald Bündnis Bayern legen knapp 3 Jahre nach dem Start der Bayerischen Staatsforsten einen detaillierten Bürgerwaldbericht vor. Darin werden für den Staatswald die Ziele und deren Umsetzung kritisch bilanziert. Neben einigen durchaus positiven Entwicklungen wurde eine Reihe von Defiziten festgestellt. Das Wald Bündnis Bayern befürchtet, dass aufgrund der gewinnorientierten Ausrichtung der Staatswälder der Schutz der Gemeinwohlfunktionen hinter kurzfristige betriebswirtschaftliche Interessen gestellt wird. Kritisiert wird das Ziel einer 15-Prozentigen Umsatzrendite durch die Bayerische Staatsforsten, die weder vom Bayerischen Landtag vorgegeben wurde noch im Bayerischen Waldgesetz verankert ist. Das Wald Bündnis Bayern fordert die Verantwortlichen dazu auf, die vielfältigen Schutz- und Erholungsfunktionen in den staatlichen Wäldern Bayerns für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern und zu verbessern. Deshalb soll den Gemeinwohlfunktionen wie Trinkwasser-, Hochwasser, oder Klimaschutz, Erholung, Natur- und Artenschutz insbesondere im Bergwald Vorrang eingeräumt werden.

Ein Schwerpunkt des Bürgerwaldberichtes ist der Zustand des Bergwaldes, der zu großen Teilen als Schutzwald besondere Funktionen zu erfüllen hat. Beanstandet wird die Intensivierung der Erschließung und Holznutzung. Bislang unerschlossene Bereiche wurden dabei neu erschlossen bzw sollen neu erschlossen werden. Sehr kritisch wird auch die geplante Ausweitung der Vollbaumnutzung gesehen, weil die Entnahme ganzer Bäume mitsamt der Krone zu großen Nährstoffverlusten und massiven Schäden am Baumnachwuchs und alten Bäumen führen. Die nach wie vor zu hohen Schalenwildbestände behindern auch in vielen Bergwäldern den Aufbau stabiler Mischwälder.

Die BaySF hat zwar im Rahmen eines Nachhaltigkeitskonzeptes ein Bewertungssystem mit ökologischen Kriterien entwickelt und gute Zielvorgaben für Totholz und Biotopbäume im Naturschutzkonzept vorgestellt. Doch um eine vorbildliche Waldnutzung zu garantieren, müssten verbindliche Standards eingeführt und durch messbare Kriterien dokumentiert werden, wie im Bürgerwaldbericht vorgeschlagen. Ansonsten kommt es wie in der Vergangenheit immer wieder zu Defiziten, wie z.B. schweren Bodenschäden, wenn das Holz mit Großmaschinen bei ungünstigen Bodenverhältnissen transportiert wird.

Zunehmende Kritik erfährt die einseitige Strukturpolitik der BaySF zu Lasten kleiner und mittelständischer Sägewerke und Forstunternehmer. Kritisiert werden vor allem die Ansiedlung von Großsägewerken mit staatlicher Hilfe, die Sonderkonditionen für die Großabnehmer und die Ausschreibungspraxis für Dienstleistungen, die klein- und mitteständische Forstunternehmer vor Ort benachteiligt. Dies steht im Widerspruch zur Mittelstandspolitik der Staatsregierung.

Bei der Sicherung der Biologischen Vielfalt im Wald sieht das Wald Bündnis Bayern zwar gute Ansätze, aber große Defizite in der Umsetzung im Wald. Begrüßt wird, dass dem Erhalt von Biotopbäumen stärkere Bedeutung beigemessen wird und dass zum Aufbau hoher Totholzvorräte anspruchsvolle Ziele formuliert wurden. Doch inwieweit diese angesichts konkurrierender Zielsetzungen umgesetzt werden können, bleibt fraglich. Immer wieder werden Höhlenbäume gefällt. Die Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten muss dazu dienen, deren ökologischen Zustand zu erhalten bzw. zu verbessern. Stattdessen ist zu beobachten, dass in die ökologisch wertvollen alten Laubwälder sehr stark eingegriffen wird, z.T. werden sie sogar flächig genutzt. Die im April vorgelegte Biodiversitätsstrategie der Bayerischen Staatsregierung bleibt insbesondere beim Schutz wertvoller Waldökosysteme deutlich hinter den Vorgaben der Nationalen Biodiversitätsstrategie Deutschlands zurück, die 10 % nutzungsfreie Wälder im öffentlichen Wald vorsieht. Mit nur ca. zwei Prozent Waldschutzgebieten ohne Nutzung lässt sich das Naturerbe Buchenwälder in Bayern nicht erhalten, für das auch Bayern eine besondere Verantwortung trägt.

Bei der Umsetzung des Grundsatzes Wald vor Wild konnten erfreuliche Fortschritte im Staatswald festgestellt werden. Nach den geringen Abschusszahlen für Rehwild im Jagdjahr 2006/2007 wurde der Rehwildabschuss im Jagdjahr 2007/2008 deutlich intensiviert. Derartige Fortschritte und eine Erfolgskontrolle durch das neue Traktverfahren sind auch notwendig, weil immer noch zu hohe Schalenwildbestände das Aufwachsen der standortheimischen Baumarten vielerorts verhindern und dadurch hohe Kosten verursachen. Dies ist vor dem Hintergrund des Klimawandels nicht tolerierbar. Durch den zunehmenden Ausfall der Fichte sind inzwischen große Kahlflächen entstanden, die dringend aufgeforstet werden müssen. Das Wald Bündnis Bayern fordert verstärkte Anstrengungen beim Waldumbau, denn große Flächen naturferner Nadelholzbestände sind stark gefährdet.

Nicht zuletzt wird der Personalabbau in der BaySF und der Forstverwaltung als wichtiges Problem gesehen. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ist nur mit ausreichendem und ausgebildetem Personal zu leisten. Steigende Anforderungen und wichtige Zukunftsaufgaben wie der Waldumbau, die Beratung des Privatwaldes und der Kommunalwaldbetriebe, sowie der Schutz der Biologischen Vielfalt und die Sicherung aller Gemeinwohlfunktionen erfordern die Schaffung und Sicherung solcher Arbeitsplätze besonders auch im Ländlichen Raum.

Kernforderungen
1. Insbesondere im staatlichen Bergwald müssen die Gemeinwohlfunktionen Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen haben. Auf neue Erschließungen und Vollbaumnutzung ist grundsätzlich zu verzichten.
2. Die Umsetzung des Grundsatzes Wald vor Wild mit dem Ziel, dass alle standortheimischen Pflanzenarten ohne besondere Schutzmaßnahmen aufwachsen können, muss oberste Priorität haben, besonders im Bergwald und im Schutzwald.
3. Der Schutz der Biologischen Vielfalt muss sowohl auf der gesamten Fläche erfolgen (integrativer Ansatz), als auch im Rahmen der Ausweisung neuer Schutzgebiete, die von der Holznutzung und anderen Eingriffen verschont bleiben. Entsprechend den Vorgaben der Nationalen Biodiversitätsstrategie ist eine Zielgröße von etwa 10 Prozent des öffentlichen Waldes anzustreben.
4. Bei der Waldpflege und Holzernte müssen Schutzfunktionen und Naturschutzbelange gesichert werden, so wie es das Waldgesetz vorsieht. Erforderlich sind waldpflegliche Maschinen bzw. Holzernteverfahren, eine maschinengerechte Waldwirtschaft wird abgelehnt.
5. Die Geschäftspolitik der Bayerischen Staatsforsten darf sich nicht durch Bevorzugung von Großkunden negativ auf die Regionalentwicklung und Standortpolitik auswirken. Zur Sicherung der Arbeitsplätze im Ländlichen Raum dürfen in Zukunft die kleinen und mittleren Betriebe der Sägewerke und Forstunternehmer nicht benachteiligt werden.
6. Die Staatsregierung muss die angesichts des Klimawandels dringenden Aufgaben beim Waldumbau ernst nehmen. Die finanziellen Mittel und das Fachpersonal müssen deutlich aufgestockt werden, damit die Umwandlung problematischer Nadelholzbestände in zukunftsfähige Mischwälder aus heimischen Baumarten gelingt. Im Staatsforst sind die erwirtschafteten Gewinne in den Waldumbau zu investieren, anstatt sie an den Fiskus abzuführen.
7. Damit auch im Kommunalwald eine vorbildliche Waldwirtschaft gesichert werden kann, ist diese entsprechend zu honorieren.
1. Bayerische Staatsforsten als Bürgerwald

Der Begriff des Bürgerwaldes wurde vom ehemaligen Landtagspräsidenten Rudolf Hanauer geprägt. Dabei wird der Staatswald als Bürgerwald verstanden, als ein Wald zur Daseinsfürsorge, der dem Wohl aller bayerischen Bürger dienen soll. Es soll klar gestellt werden, dass dieser Wald nicht einem abstrakten Staat, sondern allen Bürgern gehört.

Ein Drittel der bayerischen Waldfläche steht im Eigentum des Freistaates Bayern, das sind 10 % unserer Landesfläche. Dazu gehören vor allem große, zusammenhängende und besonders naturnahe Waldgebiete wie die Alpen, der Bayerische Wald oder der Spessart, aber auch die wertvollen Wälder um die Ballungszentren München, Nürnberg-Fürth-Erlangen und Würzburg. Auch die beiden Nationalparks, die Naturwaldreservate, der größte Teil der Waldnaturschutzgebiete, viele Wassereinzugsgebiete und ein Großteil der für den Boden- und Lawinenschutz ausgewiesenen Flächen sind Staatseigentum.

Steckbrief Bürgerwald Bayern

Gesamtfläche 805.000 ha, davon Waldfläche 720.000 ha

Baumartenverteilung: Nadelbäume 76 %, davon 58 % Fichte, Tanne, Douglasie und 18% Kiefer und Lärche. Laubbäume 24 % (davon 20% Buche u.a. Laubbäume, 4% Eiche und Roteiche)

Auf jeden bayerischen Bürger entfallen etwa 670 Quadratmeter Staatswald mit 19 Kubikmetern Holz darauf. Daraus ergeben sich aber nicht nur Rechte, sondern auch Verantwortung für den Zustand und die Nutzung des Waldes.

1.1 Schwerpunktthema: Der Bergwald und die Anforderungen der Gesellschaft an seine Gemeinwohlfunktionen

Gemeinwohlfunktionen
Mit der unausweichlichen Klimaerwärmung werden die Gemeinwohlfunktionen des Waldes und insbesondere die des Bergwaldes immer wichtiger. Windwürfe, saisonale Trockenheit und Borkenkäferplagen gefährden z. B. Fichtenbestände auf flachgründigen Kalkstandorten und damit einen großen Teil des Bergwaldes im Alpenraum. Nur wenn seine Überführung in stabilere Mischbestände mit einem hohen Laubholz- und Tannenanteil gelingt, kann dieser Wald die zahlreichen gesellschaftlichen Anforderungen erfüllen.

Die Bedeutung der Gemeinwohlfunktionen des Bergwaldes sind für die Menschen häufig geradezu existentiell, wie nachfolgende Beispiele zeigen:
Der Wald hält Niederschläge zurück und trägt so zur Vermeidung von Hochwasserspitzen bei. Er filtert und speichert Wasser und liefert viel kostbares Trinkwasser. Die Wälder im Gebirge schützen die Täler vor Steinschlag und Lawinen und sichern Siedlungen und Infrastruktur. Hangrutschungen, Muren und Hochwasserereignisse zeigen auf, welche ungeheueren Schäden beim Verlust von Schutzwäldern drohen. Mit dem Klimawandel werden insbesondere Starkniederschläge und damit die Hochwassergefahr zunehmen. Dass der Wald darüber hinaus Ruhe, Naturgenuss und Erholung bietet, ist für die Bürger eine willkommene Gemeinwohlleistung.

Der Wert dieser Gemeinwohlfunktionen ist nur schwer zu beziffern. Die sich dabei ergebenden Summen überträfen aber den Wert der Holzerzeugung um ein Vielfaches. Für die Schweiz wird der Verkaufswert des Holzes auf nur 5 % der gesamten Leistungen des Waldes geschätzt1. Der unschätzbare Wert des Bergwaldes noch deutlicher, wenn man sich klar macht, dass der Ersatz eines einzigen Hektars Schutzwald durch dauerhafte technische Verbauungen gegen Lawinen und Steinschlag etwa 500.000 Euro kostet, was aber noch keinen Hochwasserschutz einschließt.

Die Verbände im WBB fordern, dass im Bergwald und hier insbesondere im Schutzwald den Gemeinwohlfunktionen absoluter Vorrang vor den Rohstofffunktionen eingeräumt wird. Leider ist der Gesetzgeber diesem Anliegen im anlässlich der Forstreform von 2005 neu erlassenen Bayerischen Waldgesetz nicht gefolgt. Das Waldgesetz schreibt zwar für den Staatswald die vorbildliche Bewirtschaftung vor, die optimale Gewährleistung der Gemeinwohlfunktionen im Bergwald verlangt jedoch eine besonders qualifizierte Waldbehandlung. Am wichtigsten sind dabei die nachfolgenden Gesichtspunkte.

Naturnähe
Der überwiegende Teil des Bergwaldes hat heute eine ungünstige Baumartenzusammensetzung und eine instabile Bestandesstruktur. Aus vorratsreichen Naturwäldern sind durch intensive Waldweide, teilweise große Plünderhiebe und kürzere Umtriebszeiten bis Mitte des 19. Jahrhunderts vorrats- und laubaumärmere Wirtschaftswälder geworden. Besonders negativ hat sich die Schalenwildhege auf die Entwicklung der Bergwälder ausgewirkt. Der durch weit überhöhte Schalenwildbestände verursachte Wildverbiss ist für den dramatischen Rückgang der Tanne im Bergmischwald (in den letzten 100 Jahren von etwa 20% auf 2 %) und den Niedergang der Schutzwälder (Verlichtung, Vergreisung, Auflösung, etc.) mitverantwortlich.
1 Quelle: Zeitschrift „Umwelt“, Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL, Heft 2/2001, S.13

„Wald vor Wild“ dienen, anstatt unter dem Aspekt Trophäenjagd möglicherweise das Gegenteil zu bewirken.
3 Die Ministerkonferenz über den Schutz der Wälder in Helsinki (1993): Nachhaltige Bewirtschaftung ist definiert als Betreuung und Nutzung von Wäldern auf eine Weise und in einem Ausmaß, dass deren biologische Vielfalt, Produktivität, Verjüngungsfähigkeit und Vitalität behalten sowie deren Potential, jetzt und in der Zukunft die entsprechenden ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, ohne anderen Ökosystemen Schaden zuzufügen.

4 Bayerische Staatsforsten (2006): Nachhaltigkeitskonzept 2006-2011 – Beiratsversion, Stand September 2006; S. 116 f
5 Bayerische Staatsforste (2007): Nachhaltigkeitsbericht
6 Quelle: Nachhaltigkeitsbericht BAySF
7 Quelle: http://www.bayern.de/Bayern/Broschuere/Initiative_Mittelstand.html; http://www.stmwivt.bayern.de/wirtschaft/mittelstand.html
8 Quelle: Nachhaltigkeitskonzept 2006-2011. Beiratsversion. September 2006.
9 Quelle: Nachhaltigkeitskonzept 2006-2011. Beiratsversion. September 2006.
10 Quelle: AFZ/der Wald 11/2006: Forststrategie in Brüssel, Forstpolitik in Bayern; S. 566, 567
11 Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg: Nachhaltigkeit/Rohstoffaufkommen der Forstwirtschaft in Baden-Württemberg und Bayern. Positionspapier des Verbandes der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg. Stand 28. November 2006.
12 Indufor: Impacts of government subsidies on sawmill industry in the european union, European organisation of the sawmill industry (EOS). Helsinki 2002.
13 Firma Höfelmayr: Opfer bayerischer Forstpolitik! Pressemitteilung 2007.

14 Bundeswaldinventur II
15 C. Kölling & C.Ammer AFZ/Der Wald 20/2006, S. 1086 - 1089
16 Bundeswaldinventur II

Seit langem ist bekannt und forstwissenschaftlich untermauert, dass naturnah strukturierte Waldbestände aus standortheimischen Baumarten die bestmögliche Sicherheit vor Naturgefahren (Windwurf, Windbruch, Borkenkäfer, etc.) bieten. Es bleibt daher gar nichts anderes übrig, als den Bergwald als riesigen „Reparaturbetrieb“ zu betrachten und die naturfernen Bestände in naturnähere umzuwandeln. Angesichts des Klimawandels muss mit dieser Aufgabe unverzüglich begonnen werden.

Wenn oberstes Ziel die Erhaltung bzw. die Wiederbegründung stabiler Bergmischwälder ist, muss das auch in den Bestockungszielen zum Ausdruck kommen. Das bedeutet in den meisten Bergwäldern z.B. einen Mindestanteil von 1/3 Tanne, 1/3 Laubbäume und maximal 1/3 Fichte.

„Naturnaher Waldbau“
Unter „Naturnahem Waldbau“ versteht man eine Bewirtschaftungsweise, die sicherstellt dass der Wald sich aus eigenen Kräften erhalten und all seine Leistungen nachhaltig erbringen kann. Das setzt eine sehr sorgfältige und überlegte Behandlung voraus und kann bei Vorliegen günstiger Bestandesstrukturen (Baumartenmischung, Bestandsdichte, Stufigkeit) auch durch ein Sich-selbst-Überlassen des Waldes erreicht werden. Eine auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Forstwirtschaft wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Darum müssen bei allen Maßnahmen im Wald (Nutzung, Pflege, Bringung, Pflanzung, Wegebau u.s.w.) immer auch die Gemeinwohlfunktionen berücksichtigt werden. Auf keinen Fall dürfen Bergmischwaldbestände genutzt werden, wenn die jagdlichen Verhältnisse nicht in Ordnung sind und eine zielgerichtete Verjüngung nicht gesichert ist. Als Weiser hierfür gilt der Nachwuchs der Weißtanne. Durch den zwangsläufigen Ausfall von Fichten (Stürme, Borkenkäfer) werden in diesen Beständen sowieso Lücken entstehen, die Ansatz für neue Verjüngungskerne bieten. Die vorauseilende Entnahme von Altbäumen ist hier fehl am Platz.

„Wald vor Wild“
Besonders im Bergwald wird deutlich, wie wichtig der Grundsatz „Wald vor Wild“ ist. Die Hege des Schalenwildes im Interesse einer „ertragreichen“ Jagd hat dort in der Vergangenheit verheerende Schäden verursacht. Auch heute sind die Verhältnisse gerade im Bergwald noch keineswegs in Ordnung. Die letzten Vegetationsgutachten zeigen, dass in über der Hälfte der Jagdreviere die Verbissschäden zu hoch sind. Alle Anstrengungen den Bergwald zu verbessern, d. h. ihn in einen naturnäheren und stabileren Zustand zu bringen, sind zum Scheitern verurteilt, solange der Schalenwildverbiss die Naturverjüngung standortheimischer Baumarten (insbesondere Tanne) verhindert oder erschwert. Man geht davon aus, dass die Fichten unter dem Klimawandel besonders leiden, die Tanne dagegen begünstigt wird. Da präzise Vorhersagen schwierig sind, ist es zwingend erforderlich, dass alle standorttypischen Baum- und Straucharten sowie Bodenpflanzen ohne besondere Schutzmaßnahmen aufwachsen können, um für die Zukunft ein möglichst breites Baumartenspektrum mit unterschiedlichen ökologischen Amplituden vorzuhalten. Das ist nur bei einem Umdenken in der Jagdpolitik und konsequenter Realisierung des Grundsatzes „Wald vor Wild“ machbar.

Bewirtschaftung des Bergwaldes
Die Nachhaltigkeit im Bergwald ist gerade wegen seiner zahlreichen Gemeinwohlfunktionen im umfassenden Sinne zu gewährleisten. Das bedeutet u.a., dass vor jeder Holznutzung zu prüfen ist, ob sie sowohl unter ökonomischen als auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Hiernach verbieten sich z.B. Durchforstungseingriffe, die eine Destabilisierung der Bestände verursachen (Windwurf, Borkenkäfer, etc.).

Kahlschläge oder kahlschlagähnliche Nutzungsformen sind zu vermeiden, Kalamitätsnutzungen dürfen nicht als Vorwand für Abrundungen und Erweiterungen herangezogen werden. Dagegen ist dafür zu sorgen, dass die Nachfolgebestände nicht nur aus standortheimischen Baumarten gemischt, sondern auch ungleichaltrig und damit gestuft heranwachsen können. Das geht nur, wenn 20 % bis 30 % der Bestockung der Altbestände in die Folgebestände einwachsen dürfen. Hierfür kommen in erster Linie standortheimische Baumarten (vor allem Tanne und Laubbäume) in Frage.

In fast allen Bergmischwäldern werden aufgrund des Klimawandels zunehmend Altfichten ausfallen. Eine präventive Entnahme von Altbäumen zur weiteren Auflichtung ist deshalb nicht erforderlich. Wenn der Wildverbiss gering ist, kann eine Naturverjüngung von Tannen, Ahornen und Buchen aufwachsen, den Humusabbau, die Erosion und den Schneeschub verhindern und sich damit zu stabilen Waldbeständen entwickeln.

Nutzungs- und Bringungsmethoden
Die fortschreitende technische Entwicklung bei der Holznutzung und Holzbringung kann auch Vorteile mit sich bringen. Der Einsatz moderner Technik darf jedoch nicht zu Bestands- und Bodenschäden führen. Für Fällungs- und Bringungsschäden, die aufgrund schlechter Witterung oder der Wahl der falschen Jahreszeit entstehen, gilt das gleiche. Sorgsames Umgehen mit dem Bergwald ist jedoch möglich, wenn auch mitunter etwas teurer. Mit einer überlegten Seilbringung von Kurzholz kann z.B. sehr pfleglich gewirtschaftet werden.
Der Bau von neuen Forstwegen sollte die absolute Ausnahme bleiben, weil der staatliche Bergwald ausreichend erschlossen ist. Eine Neuerschließung sollte nur dann erfolgen, wenn dadurch große ökologische Schäden vermieden werden. Eine präventive Erschließung ist nicht nötig, da Forstwege mit den heutigen Maschinen rasch gebaut sind und damit selbst der Katastrophenfall gemeistert werden kann.

Entzug von Biomasse
In Folge der Verknappung der fossilen Brennstoffe wird das Interesse an energetischer, chemischer und technischer Verwertung jeglicher Biomasse immer größer. Es besteht somit die Gefahr, dass das gesamte im Wald zur Verfügung stehende biologische Kapital genutzt wird. Bei der sogenannten Vollbaumnutzung geschieht das schon, wenn das gesamte Nadel-, Ast-, und Rindenmaterial (z. B. mit Hilfe von Seilkränen) aus dem Wald gebracht und anschließend energetisch verwertet wird (Hackschnitzel etc.). Als zusätzliche Begründung wird oft angeführt, dass die mechanisierte Entastung an der Waldstraße weitaus billiger sei als das Entasten mit Motorsäge oder Axt im Bestand. Wenn diese Art der Waldnutzung Schule macht, dann ist eine neue Periode der „Streunutzung“ zu befürchten, die schwerwiegende Beeinträchtigungen der Bodenfruchtbarkeit zur Folge hätte (vgl. Kap. 1.5 Umweltschonende Holzernte auf S. 23). Daher ist es eine elementare Forderung der Nachhaltigkeit, dass das Nadel-, Ast- und Gipfelmaterial sowie möglichst auch die Rinde im Wald bleiben und damit eine optimale Humuswirtschaft und Bodenfruchtbarkeit gesichert wird. Das gilt insbesondere für die weit verbreiteten flachgründigen Böden aus Kalk- und Dolomitverwitterung.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass sich Bergwälder aufgrund ihrer ökologischen Ausnahmestellung grundsätzlich nicht für die Nutzung als Energiewälder eignen und hier ein besonders strenger Maßstab an eine umfassende Nachhaltigkeit anzulegen ist.
Schon in der Vergangenheit konnten die Wälder den steigenden Brennholzverbrauch nicht befriedigen. Nur bei einem Energiemix in Verbindung mit einer hohen Energieeffizienz und ehrgeizigen Energiesparmaßnahmen ist es daher zu rechtfertigen, Holz in angemessenem Umfang zu verbrennen.

Ohne Forstwirtschaft kein Wald?
Das Bestreben, auch im Gebirge möglichst jeden Waldbestand zu bewirtschaften, sollte endlich der Vergangenheit angehören. Es ist nicht befriedigend, wenn bis zu den abgelegensten Waldorten Forststraßen gebaut werden, um „überständige“ Altholzteile zu nutzen oder vermeintliche Pflegemaßnahmen durchführen zu können. In der Vergangenheit wurden auf diese Art und Weise zahlreiche Fehlinvestitionen getätigt und großer Schaden in der Natur angerichtet. Richtig ist dagegen, manche stabile Bergwaldbestände sich selbst zu überlassen und auf ihre Regenerationsfähigkeit zu vertrauen.
Werden größere Waldteile z.B. durch einen Sturm geworfen, sollte immer eine sehr sorgfältige Abwägung zwischen den durch das Liegenlassen der Bäume bedingten Vorteilen für die Sicherung der Schutzfunktionen (Schneegleiten, Steinschlag, Waldverjüngung, etc.) und den Risiken für eine zu rasche Ausbreitung des Borkenkäfers getroffen werden.

Schutzwaldsanierung
Der Zustand der Schutzwälder im Gebirge ist besorgniserregend. Von einer Waldfläche von rund 250.000 Hektaren im Bayerischen Alpenraum sind 147.000 ha Schutzwald, davon liegen 95.000 ha (65 %) im Staatswald. Auf rund 13.000 ha ist der Schutzwald nicht mehr stabil und funktionstüchtig, er ist als sanierungsbedürftig ausgewiesen (vgl. Abb. 1). Knapp 4.800 ha davon sind als „vordringlich zu sanierend“ eingestuft. Dabei handelt es sich meist um bereits in Auflösung begriffene Schutzwaldbestände, in denen schon Waldlawinen, Steinschlag und Bodenerosion

Die Fachleute sind sich einig, dass die finanziellen Investitionen für Sanierungsmaßnahmen mit lawinentechnischer Unterstützung (Schneeböcke, Schneerechen, etc.) von jährlich 3 Millionen Euro auf 9 Millionen Euro aufgestockt werden müssen2. Ansonsten sind zeitweise Sperrungen gefährdeter Verkehrsverbindungen und anderer Infrastruktureinrichtungen wegen der Gefahr von Lawinen, Steinschlag und Muren zu erwarten.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Bergwaldbewirtschaftung ist es, das Entstehen neuer Sanierungsgebiete zu vermeiden. Dazu muss die Jagd so durchgeführt werden, dass die natürliche bodennahe Waldbodenvegetation (Kräuter, Sträucher und Bäume) ungehindert aufwachsen kann. Wird

Abb. 1: Schutzwaldsanierung; Forstbetrieb Schliersee

dies unterlassen, sind die dafür Verantwortlichen zur Zahlung der enormen Kosten der dann notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu verpflichten. Die bei der Forstreform neu geschaffenen Zuständigkeiten bringen die Schutzwaldsanierung nicht im notwendigen Maße vorwärts. Die Bayerischen Staatsforsten sind zwar die bestellten Verwalter der staatlichen Schutzwälder, sie fühlen sich aber nur insoweit verantwortlich, als sie für Maßnahmen in diesen „unwirtschaftlichen“ Wäldern vom Freistaat Bayern Geldmittel erhalten. Es ist Aufgabe der Staatsforstverwaltung mit ihren nachgeordneten Ämtern für Landwirtschaft und Forsten, den Einsatz der Mittel zu planen und zu kontrollieren. Weil die Verantwortung für den Sanierungserfolg aufgesplittet ist, fühlt sich niemand verantwortlich bzw. es kann niemand zur Verantwortung gezogen werden. Sanierungsbedürftige Schutzwälder sind deshalb mit Planung, Durchführung, Ko
F
langfristig geplantes und finan
Bergwald und Naturschutz Die für den Bergwald typische Flora und Fauna kann auch durch einen „Naturnahen Waldbau“ weitgehend erhalten werden. Die standortheimischen Pflanzenarten finden dabei i.d.R. ihren Lebensraum. Für einen Teil der Tierwelt (z.B. Insekten und Vögel) sind jedoch langlebige Waldbestände mit alten Bäumen besonders wertvoll. Urwaldartige Bestandsstrukturen mit einem hohen Totholzanteil bieten dafür die besten Voraussetzungen. Daher sollten geeignete Bergwaldbestände in erheblichem Umfang von der Holznutzung verschont und sich selbst überlassen werden. Langfristig brächte eine solche Stra
ökonomisch Vorteile bieten, weil teure Bewirtschaftungsmaßnahmen (z.B. Jungwuchspflege, Durchforstungen) eingespart werden könnten. Mit dem Klimawandel kommen zusätzliche Belastungen auf den Bergwald zu, die sich auf die Funktionsfähigkeit des Ökosystems negativ auswirken werden. Insbesondere endemische Arten, können vom Aussterben bedroht sein (vgl. GLORIA-Projekt). Experten gehen davon aus, dass sich eine hohe Biodiversität positiv auf die Stabilität gegenüber Störungen auswirkt (Resilienz). Nutz- und Pflegema
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werden.
Ruhe und Erholung im Bergwald Der Erholungswert des Bergwaldes wird immer wichtiger. Das rarste Gut, das er in diesem Zusammenhang zur Verfügung stellen kann, ist Einsamkeit. Man kann sie in den heimischen Alpen nur mehr in wenigen abgelegenen Gebieten erleben. Jede weitere Erschließung m
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störungsempfindlicher bzw. für die
Keine Privilegien im Staatswald Als Bürgerwald dient der Staatswald der Allgemeinheit. Privilegien für Einzelne dürfen hier keinen Platz haben. In der früheren Tradition der Bayerischen Staatsforstverwaltung wurde darauf nach einem strengen, vom Bayerischen Landtag vorgegebenen Maßstab geachtet. Z.B. durften Berghütten und Wohngebäude im Staatswald nicht an Privatpersonen verpachtet oder gar verkauft werden. Diese Anforderu
Ü
(250.000 ha Bergwald, davon 135.000 ha Staats
seiner vielfältigen Gemeinwohlfunktionen braucht er einen Sonderstatus. Die Rohstofffunktion ist im Schutzwald weniger wichtig. Das zeigt sich auch dadurch, dass etwa 60 % dieses Waldes schon jetzt mit Schutzvorschriften belegt sind. Man denke nur an die zahlreichen Wasserschutz-, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, an die Flora-, Fauna-, Habitat- und Vogelschutzgebiete oder an den Nationalpark Berchtesgaden. Das Wald Bündnis Bayern fordert
S
• Konsequente Anwendung des „Naturnahen Waldbaues“, insbesondere o Beim U
E
rreichung eines Verjüngungsziels gewährleistet sein, das dem Klim
o
Bestockungsziele müssen Klimawandel berücksichtigen, dies bedeutet geringere Antedie Fichte. Das Ziel sollte in Bergmischwaldzone mindestens 1/3 Tanne und maximal 1/3
F
ichte sein. Diese Ziele müssen auch im Katastrophenfall verfolgt und verwirklicht werden. • Holzeinschlag nur nach strenger ökonomischer und ökologischer Prüfung, insbesondere keHolzeinschlag in Bergmischwaldbeständen, soweit die Tanne dort nicht in befriedigendem Ante
a
ufgewachsen ist und diese Verjüngung nicht gesichert ist. • Holzbringung unter Wahrung des Bodenschutzes und Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange.

Grundsätzlich keine neue Erschließung mit Forstwegen, insbesondere darf es keine prophylak
u
nd begründete Ergänzungserschließung solle es nur geben, wenn gleichzeitig Wegewerden und wenn keine Artenschutzgründe dagegen sprechen. • Waldumbau in laubholzreiche Mischwälder, wenn möglich über Naturverjüngung mit besondereBerücksichtigung der Biodiversität.

Schutzwaldausweisung und Schutzwaldsanierung müssen angesichts der Klimaerwärmung neu geplant werden und die Schutzw
g
esicherten und deutlich aufgestocktem Programm umgesetzt werden. • Die Umsetzung des Grundsatzes Wald vor Wild mit dem Ziel, dass alle standortheimischen Pflanzenarten ohne besondere Schutzmaßnahmen aufwachsen könn
h
aben. Insbesondere darf es keine Kommerzialisierung der Jagd, keine Schalenwildhege und keinen Trophäenjagd geben. • Ausdehnung und Vernetzung der Schutzwaldflächen auch zur Steigerung der Biodiversität. • Förderung und Wahrung eine

Wirksamer Waldschutz durch ausreichendes und geschultes Forstpersonal.

Ein regelmäßiger Waldbericht, der über die Entwicklung u
B
ergwaldes Auskunft gibt.

Wahrung des Staatswaldes als Bürgerwald und keine Begünstigung von privaten Interessen (Privilegien).

Konsequente Umsetzung des Bergwaldbeschlusses, d.h. keine Rodungen für Infrastrukturein
D
ie Durchsetzung der aufgeführten Forderungen ist Aufgabe des Freistaates Bayern und seines Landtages. Im Falle ihrer Umse

s
1.2 Kriterien für eine ökologisch nachhaltige

D
Dies muss durch verbindliche Kriterien dokumentiert werden. Gerade vor dem Hint
F
überprüft werden, ob dies auch zu Veränderungen in der Waldqualität führt, positiv oder negativ. Dies bedeutet, dass der ökologische Zustand des Staatswaldes und dessen Veränderungen durch eine Rmessbarer Kenngrößen zu erfassen sind. Dies kann zum einen über Strukturparameter geschehen, dsich relativ einfach erheben lassen. Darüber hinaus müssen diese Aussagen zu Strukturen ergänzt werden durch ein Monitoring von Waldzeigerarten. Die BaySF haben im Rahmen des Nachhaltigkeitskonzepts schon einen ersten Schritt in diese Richtung getan und die Einführung einer „Balanced S
b
Nachhaltigkeit Ökologie, Soziales und Ökonomie formuliert werden. Unter den acht ökologiscKennzahlen sind auch einige besonders aussagekräftige, wie Leittriebverbiss, Anteil starken Laubholzes, Totholzvorrat, Anteil der Fichtenmonokulturen. Für die nur periodisch im Rahmen der Forstinventur erhobenen Kennzahlen erscheinen allerdings jährliche Bilanzen nicht aussagefähig. Andere Parameter wie der Flächenanteil mit systematischer Feinerschließung erscheinen fragwürdig,weil doch eigentlich unterstellt werden kann, dass ein flächiges Befahren nach PEFC verboten ist.
A
Wälder zu erschließen, z.B. im Bergwald. Wenn man dabei den Ansprüchen einer umfassend nachhaltigen Waldwirtschaft gerecht werden will, reicht es auch nicht aus für den gesamten bayerischen Staatswald einige ökologische Kenngrößen zu berechnen. Mittlere Kennzahlen über deragroße Flächen können nichts darüber aussagen, inwieweit die von der Ministerkonferenz über Schutz der Wälder in Helsinki 1993 geforderte nachhaltige Waldbewirtschaftung auch auf loEbene, d.h. im Forstrevier und im Forstbetrieb gewährleistet wird3. Gefordert wird daher ein Bündel von ökologischen Kriterien, die auf Forstbetriebsebene erhoben uauf Gesamtbetriebsebene verdichtet werden. Zum einen können dies
d
Forsteinrichtung periodisch zu erheben. Ergänzend dazu sind spezielle Monitoringprogramme nötig. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen und sollten jährlich mit den Wald Bündnis Bayern besprochen werden, auf Forstbetriebsebene mit den Verbänden vor Ort. Selbstverständlich sind die Ergebnisse auch den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten zur Beurteilung vorzulegen. Jährlich zu erhebende Kriterien durch die Forstbetriebe
E
Aufwand erheben bzw. er tut dies schon, so z.B. Aussagen
Traktverfahren oder die Beurteilung einiger Verjüngungsbestände nach Hiebsmaßnahmen hinsichtliTotholz und Biotopbäumen. Ebenso können Angaben zu Holznutzungen oder zum Einsatz von Bioziden gemacht werden. In Zeiten des Klimawandels sind auch Aussagen zum Forstschritt beim Waldumbau erwünscht. Tab.1: Jährliche Aufnahm

Kriterium Messbarer Parameter Aufnahmeverfahren
W
Pflanzenzahlen
Biotopbäume
Anzahl pro ha 10 Hiebe pro Forstbetrieb mit je ü
Totholz
Totholz fm pro ha 10 Hiebe pro Forstbetrieb mit je über 100 fm
Störung
/A Zeitpunkt der Holze Anzahl und Fläche der Hiebe zwischen 01.03.
Erzeugen borkenkäfertau Zeitpunkt der (Jahreszeit) Anzahl und Fläche der regulären Hiebe in Fichtenbeständen zwischen 01.05. und 31.07.
Materials Flächige Nutzungen Einsatz Bio Flächige Nut (außerhalb Hochgebirge) Gegen Borkenkäfer: f
Einheiten

D Pflanzflä

Gesamte Pflanzfläche pro J

Pflanzungen s
Naturverjüngungsflächen in Fichtenwäldern über 8 eingeschlagene Holzmenge

geplanten und durchgeführten
n Pflanzungen (Flächen und Baumartenanteile) sowie Naturverjüngungsflächen (FBaumartenanteile)

I
Im
umfangreiche Daten erhoben werden, die auch Rückschlüsse auf eine ökologisc
Waldwirtschaft zulassen. Die in Tab. 2 aufgeführten Parameter werden schon zum allergrößtevon der Inventur schon erhoben. Andere Parameter wie die Konsolenpilze, Biotopbäume oder lassen sich ohne großen Mehraufwand problemlos in die Stichprobeninventur integrieren. Die Parameter erlauben Aussagen zum ökologischen Zustand der Wälder (Biotopbäume, T
K
nachwachsenden Wälder), zu Schäden in den Wäldern (Wildverbiss, Befahrungsschäden), zur vergangenen und künftigen Bewirtschaftung (Nachhaltigkeit des Hiebssatzes, flächige NutzungWälder ohne Holznutzung, Naturnähe des Verjüngungsverfahrens und -ziels).
T

Kriterium Messbarer
Biotopbäum Anzahl Biotopbäume Anzahl Biotopbäume p
Totholz Totholz Festmeter Totholz (getrennt nach liegen
Festmeter pro ha Anzahl Fruchtkörp
Zunderschwamm) über 160 jähriger B
Laubbäumen/Weißtanne bzw. auSonderstandorten auch Fichte/Kiefe(Moore, Gebirge, u.ä.) Flächen Nadelholzmono Baumartenfläche und % des Forstbetriebes
Beimischung < 10 %) in ha und % der Baumartenfläche und % des Forstbetrie Flächen in ha und % der Verjüngung unter
nachwachsende BaumartenzuNadelholzmonokulturen in der Verjüngung unter Schirm und in1. Altersklasse Leittriebverbiss
nd der Schirm und in der 1. Altersklasse nach Baumarten Flächen in h
Nadelholzmonokulturen Prozent Leittriebverbiss und Pflan

für alle Baumarten Länge der Gleise üb
Naturnahe Aktuelle Bestockungsdicht Beschirmungsgrad in VJ-Beständen
Verjüngung Hiebsfortschritt durchschnittliche Einreihungsquote
Einwachsender A verbleibender Vorrat pro ha im VJ-E
ohne weitere Nutzung Vergleich Zuwachs-Hie
Hiebssatzes Flächige Nut
Verjüngungsnutzung Flächen in ha und % des
Holznutzung
Naturnähe zeitweise Nutzung Durchschnittliches V
Verjüngungszi allgemeines Bestockungsziel alle Baumarten sowie getrennt für die Bestandestypen Fichte, Kiefer, Buche, Eder Ausgangsbestockung. Allgemeines Bestockungsz
Baumarten

S
Stand zu bringen. Ebenfalls wird begrüßt, dass zumindest im Flachland permanente Forstinventuredurchgeführt werden, allein 2007 in 12 Forstbetrieben. Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht dazu dientdie Hiebssätze anzuheben. Sehr begrüßt wird auch die Bereitschaft der BaySF-Führung, Vertreter des WBB über aktuelle Planungsergebnisse zu informieren. Im Geschäftsjahr 2007 fanden dazu zwei Begänge in den Forstbetrieben Oberammergau und Nürnberg statt, in deren Rahmen die BaySF ihrPlanungen vorstellte und mit Vertretern des Wald Bündnisses diskutierte. Im Sinne der von der BaySF-Spitze angekündigten transparenten Geschäftspolitik würde es das WBB begrüßen, wennden jährlichen Treffen die jeweils aktuellen Forsteinrichtungsergebnisse für die verschiedenen Betriebe vorgestellt würden.
S
Die Beurteilung wichtiger Arten
Messverfahren nicht erfolgen, sondern dies erfordert ein spezielles Monitoringprogramm. Dauf repräsentativen Flächen die Artenvielfalt der Vögel, Totholzkäfer und Pilze dauerhaft beobachtet werden. Bei der Auswahl repräsentativer Flächen und geeigneter Verfahren sollten die Experten und die Erfahrungen aus dem Zentrum Wald-Forst-Holz mit eingebunden werden. Das Monitoring selbst sollten die Naturschutzbeauftragten der BaySF, die Forstverwaltung und die Bayerische Landesanstaltfür Wald und Forstwirtschaft überwachen bzw. gemeinsam durchführen.
T
Kriterium Messbar
Artenvielfal z.B. Vorkommen Konso standardisierte Monitor
Zeigerarten Naturnähe z.B. Vorkommen Grau-,
Dreizehen-, Kleinspecht, GroßvögSchwarzstorch, Waldlaubsänger, Halsbandschnäpper, Ziegenmelker
z.B. Vorkommen Luchs, Wildkatze,
Bechsteinfledermaus z.B. Vorkommen Kop
Pilzkäfer, Hirschkäfer, etc.

1

D
Waldarten aus Pilzen, Flechten, Moosen sowie Farn- und Blütenpflanzen und der ebenso vielfältigTierwelt gibt es heute bedingt durch frühere waldbauliche Umstrukturierungen, Einführung standortfremder GehölzFlächenverluste, ZerschneidungStoffeinträge ein Vielzbedrohter Arten. Die biologische Vielfalt der mitteleuropäischen Wist bedroht, auch wenn die Waldfläche wieder zunimmt. Allein rund 20Arten von Farn- und Blütenpflanzen der höchsteGefährdungskategorBayern sind Waldarten oder sind an Waldsäume gebunden. Das wird auch nicht dadurch abgemildert, dass rund 18% der Waldfläche des Freistaates als NATURA 2000-Gebiet gemeldet sind, also rund 56% aller NATURA2000 Flächen. Die Fülle der Wald- und Gebüschgesellschaften in Bayern wird dadurch nicht vollständig abgedeckt. Bayern ist auch im Vergleich besonders arm an dicken, alten Buchen (s. Abb2).

Bundeswaldinventur II

Die Bundesregierung beschreibt in ihrer „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt“ - beschlossen im November 2007 - die kritische Situation der deutschen Wälder: die massive Veränderungen der Artenzusammensetzung und der Bestandsstruktur, das Vorherrschen standortsfremder Baumarten, das fast völlige Fehlen alter, ökologisch wertvoller Wälder.

Die Strategie stellt konkrete Forderungen an eine nachhaltige Forstwirtschaft:

Mindestens 5% der Waldfläche sollen sich selbst überlassen werden. Diese Flächen sollen einen repräsentativen Querschnitt durch die (potentiell) vorhandenen natürlichen Waldgesellschaften bilden. Sie dienen dem Naturschutz und dem Erhalt der natürlichen Vielfalt der Wälder.

Wegen der Vorbildfunktion des Staates eine natürliche Entwicklung auf 10 % der Waldfläche der öffentlichen Hand bis 2020.

Diese Prozessschutzflächen bilden eine Referenz, um die Auswirkungen der Forstwirtschaft auf vergleichbaren Flächen abschätzen zu können, und die forstwirtschaftliche Praxis ggf. naturschutzfachlich optimieren zu können.

Der Tot- bzw. Biotopholzanteil ist auf mindestens 10% des jeweiligen Holzvorrates zu steigern bzw. zu halten.

Bäume älter als 150-200 Jahre sind zu schonen (je nach Baumart und Standort verschieden, besonders bei Pionierbaumarten auch Werte darunter). 10 Biotopbäume pro ha sind anzustreben.

Standortsverändernde Maßnahmen (z.B. Entwässerung) sind zu unterlassen.

Der Gebrauch von Pestiziden, Dünger und sonstigen Standort veränderndem, aktiven stofflichen Einträgen ist zu unterlassen.

Die verwendeten Baumarten sind standortheimisch. Das Pflanzmaterial ist gebietsautochthon. Die Bestockung der bewirtschafteten Fläche orientiert sich an der potenziellen natürlichen Vegetation.

Gentechnisch manipulierte Baumarten dürfen nicht verwendet werden.

Förderungen für Waldbesitzer im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sind auszuweiten. Beschränkungen auf Gebietskulissen (z.B. FFH/SPA-Gebiete) sind aufzuheben. Anzustreben ist eine Förderung des Vertragsnaturschutzes im Privatwald auf 10% der Fläche.

In Schutzgebieten (Naturschutz-, FFH/SPA-Gebiete), sowie in Wäldern auf Sonderstandorten (z.B. Sumpf- und Schluchtwälder, Wälder auf mageren Felsstandorten, Steinschutt- und Blockhalden) ist Forstwirtschaft und Jagd nach naturschutzfachlichen Zielsetzungen auszurichten.

Die Jagd ist so durchzuführen, dass eine natürliche Waldverjüngung möglich ist.

Großräumige, unzerschnittene Waldgebiete sind als solche zu erhalten.

Alte Waldstandorte genießen besonderen Schutz. Waldflächen mit traditionellen naturschutzfachlich bedeutsamen Nutzungsformen sind zu erhalten bzw. zu vermehren.

Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei Schnellwuchsplantagen und Anbau von Energieholz sind zu entwickeln.

80 % der Waldfläche sind nach hochwertigen ökologischen Standards bis 2010 zu zertifizieren.

Das Wald Bündnis Bayern unterstützt diese Ziele und fordert die Bayerische Staatsregierung auf, diese auch in Bayern umzusetzen.

Bayern trägt eine hohe Verantwortung für die Biologische Vielfalt der ursprünglichen mitteleuropäischen Kernlebensräume, vor allem in den Buchenwaldgebieten, den Eichen-Hainbuchenwäldern mit ihren besonderen Nutzungsformen, sowie im Bergwald. Auch die Situation bayerischer naturnaher Auwälder und der Moorwälder ist besorgniserregend.

Bayern hat nun am 4. April 2008 seine Strategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt mit Aussagen zum Wald veröffentlicht. Dabei gibt es jedoch vor allem in einem zentralen Punkt Widersprüche zur Nationalen Biodiversitätsstrategie des Bundes. So wird in Bayern eine Herausnahme von Waldflächen aus der stofflichen Nutzung als kontraproduktiv bezeichnet, während nach den Vorgaben des Bundes 5 % der Waldflächen bzw. 10 % des öffentlichen Waldes der natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen. Folglich fehlen für Bayern Ziele zur Umsetzung dieser Vorgaben.
Einige in der bayerischen Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen wie Erweiterung der Naturwaldreservate, Sicherung alter Wälder und Biotopbäume oder den Waldumbau begrüßt das Wald Bündnis. Allerdings gibt es zu den Maßnahmen keine konkreten Zielvorgaben in der bayerischen Strategie. Selbst die alten Wälder, die nur 1 % des Staatswaldes ausmachen, sollen nach den Konzepten der BaySF nicht der natürlichen Entwicklung überlassen, sondern weiter genutzt werden. Diese Maßnahmen reichen nicht aus, um die Biodiversität in den Bayerns Wäldern zu sichern, sonst gäbe es ja nicht die riesige Defizite bei den anspruchsvolleren Arten bzw. Urwaldreliktarten, die bereits ausgestorben sind bzw. nur mehr in geringen Beständen vorkommen.

In Bayern muss u.E. daher eine wirksame Strategie auf ein ausreichendes Netz naturnaher Bestände sowie sich den heutigen Umweltbedingungen anpassenden, sich selbst entwickelten Wäldern auf mindestens 5 % der Waldfläche bzw. 10 % der öffentlichen Wälder (analog zur Biodiversitätsstrategie des Bundes) hinarbeiten.
Die Flächen dafür stehen zu großen Teilen in den bestehenden Schutzgebieten (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturwaldreservate, etc.) bereits zur Verfügung. So sind 327.309 Hektar Staatswald, Körperschaftswald oder Bundeswald als FFH-Gebiet gemeldet). Die 5% Nutzungsverzicht würden lediglich ein Drittel der FFH-Gebiete beanspruchen.
Generell muss die forstliche Nutzung in den FFH-Gebieten des öffentlichen Waldes Vorbildfunktion übernehmen. Hier gilt es nicht den qualitativen Zustand eines Gebietes nur zu sichern, dieser ist deutlich zu verbessern. Bislang wird dieser Ansatz bei der Nutzung des Waldes in Schutzgebieten offenbar kaum berücksichtigt.

Unverzichtbar ist die Sicherung der letzten naturnahen, großflächigen bayerischen Buchenwaldvorkommen im Steigerwald als Nationalpark.

Großsäuger wie Bär. Wolf und Luchs sind natürlicher Bestandteil unserer heimischen Fauna. Sie gehören als Waldtiere unverzichtbar zur biologischen Vielfalt unserer Waldlandschaft. Ihre heute stattfindende Wiederbesiedlung soll daher positiv aufgenommen und entsprechend den Managementplänen zu den großen Beutegreifern behandelt werden.

Das Wald Bündnis Bayern fordert von Landtag, Forstverwaltung bzw. Bayerischen Staatsforsten:

Die Artenvielfalt im Wald darf kein Nebenprodukt sein.

Im Wald ist ein Höchstmaß an Dynamik und Strukturvielfalt anzustreben.

Ausweisung neuer Großschutzgebiete (z.B. Nationalpark Steigerwald), um die Vorgaben der Nationalen Biodiversitätsstrategie zu erfüllen, nämlich 5 % des Waldes bzw. 10 % des öffentlichen Waldes sich selbst zu überlassen.

Ebenso wie die Nachhaltigkeit der Nutzung muss die Biodiversität ein zentrales Ziel der Waldbewirtschaftung sein, was durch eindeutige Kriterien belegt werden muss. Für die Umsetzung der Forderungen und Ziele in der Fläche sind die Kriterien aus Kap. 1.2 für eine ökologisch nachhaltige und Biodiversität fördernde Nutzung zugrunde zu legen.

Der Schutz hochgradig oder stark gefährdete Arten im Wald muss verbessert werden, indem verstärkt konkrete Artenschutzmaßnahmen einzuführen sind (z.B. für Ziegenmelker, Schwarzstorch, Rotmilan, im Wald lebende Fledermäuse).

Für einige Arten (z.B. Flechten, Bärlappe, Mehlbeeren) ist eine Waldnutzung in wirtschaftlichen Grenzbereichen oder in überkommener Form zu ihrer Sicherung nötig. Dazu soll verstärkt das Vertragsnaturschutzprogramm eingesetzt werden (z.B. Niederwaldnutzung zur Sicherung endemischer Mehlbeer-Arten und der korrespondierenden Steppenheide).

Das Vertragsnaturschutzprogramm ist finanziell deutlich aufzustocken.

Arten- und Gesellschaftsschutz darf nicht nur primär auf Sonderstandorten im Wald erfolgen, sondern muss die ganze Standortpalette umfassen. So ist vorrangig das Naturerbe Buchenwälder zu erhalten und zu sichern.

Um den Bestand derjenigen Arten zu sichern, die auf Kulturlandschaften angewiesen sind, müssen auch traditionelle Waldnutzungsformen (z.B. Nieder- oder Mittelwälder) zumindest kleinflächig in „musealer“ Form erhalten werden.

Um diese Ziele zu erreichen, muss die Abstimmung zwischen Naturschutz und Forst verbessert werden. Ansätze dazu gibt es bereits. Auch unser Wissen über die Artenvielfalt im Wald ist noch nicht ausreichend und sollte weiter vertieft werden. Dies betrifft insbesondere die Einflüsse des Klimawandels.

1.4 Artenschutz gerechte Waldpflege

Die Verbände im Wald Bündnis Bayern unterstützen grundsätzlich eine naturgemäße Waldbewirtschaftung. Kleinflächige Nutzungsformen, der Erhalt einer dauerhaften Waldbestockung, das Zulassen dynamischer Prozesse und ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis sind aus Naturschutzsicht wie auch aus ökonomischer Sicht zu begrüßen. Doch auch eine naturgemäße Waldpflege hat den dramatischen Niedergang vieler Bewohner reifer Waldstadien, wie Totholzkäfer oder Höhlenbewohner, nicht aufhalten können, sondern teilweise sogar beschleunigt.

Deshalb muss die in Bayern häufig praktizierte naturgemäße Waldnutzung nach dem Motto: „Das Schlechte fällt zuerst, das Beste bleibt erhalten“ dringend korrigiert werden. Bei der Auswahl von Elitebäumen nach rein ökonomischen Kriterien werden meist die Belange des Artenschutzes missachtet. Eine Artenschutz gerechte Auswahl würde dagegen eine ausreichende Menge an Biotopbäumen bzw. erhalten, die eine naturnahe Pflege bislang entnimmt. Ein nachhaltig wirtschaftender Förster muss beides im Blick haben: den „Elitebaum“, der das Geld bringen soll, und den Biotopbaum, der für die Biodiversität im Wald entscheidend ist (Abb. 3).

Bei der Pflege in jungen Wäldern mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft muss eine ausreichende Anzahl von vitalen und auch starkastigen Bäumen als Biotopbaumanwärter erhalten bleiben. Biotopbaumanwärter sind Bäume mit eindeutigen Schadstellen wie Streifschäden, Totästen, Faulstellen und Höhlen, die bereits Biotopbäume darstellen oder in absehbarer Zeit werden. Wegen des Klimawandels müssen in fichtendominierten Jungbeständen im Rahmen der Pflege die standortheimischen Mischbaumarten gefördert werden, um naturnähere und stabilere Wälder zu erziehen.

Bei der Altdurchforstung und in Verjüngungsnutzungen muss durch Markierung dafür gesorgt werden, dass mindestens 10 Biotopbäume oder Biotopbaumanwärter pro Hektar dauerhaft erhalten bleiben. Leider kommt es immer wieder vor, dass Biotopbäume eingeschlagen werden (s. Abb. 4). Wälder der natürlichen Waldgesellschaften sollen mit zunehmendem Alter, spätestens ab Alter 100 extensiver bewirtschaftet werden und einen höheren Totholzvorrat aufweisen. Für Wälder über 140 Jahre sollten Zielgrößen von 40 m³/ha angestrebt werden. Als sehr kritisch werden die starken Eingriffen und die großen entnommenen Holzmengen in alten Buchenwäldern bzw. Laubwäldern in Natura 2000-Gebieten gesehen. Teilweise geschieht dies sogar durch flächige Räumungen bis hin zu Kahlschlägen.

Neben dem Belassen oder Fördern bestimmter Alter der Wälderentscheidender Faktor für die Artenvielfalt in den Wäldern. Die Vielfalt vieler bedrohter Waldarten und Naturnähezeiger steigt mit zunehmendem Alter der Wälder. Aktuelle Waldbaukonzepte sehen jedoch vor das Erntealter abzusenken4. Als Begründung wird eine Verschlechterung der Holzqualitäten oder eine Risikominimierung angeführt. Letzteres mag für labileFichtenbestände zutreffen, aber nicht für Laubwaldbestände, Mischwälder oder gar Naturwälder, widas Beispiel Bannwald Große Tannen im Schwarzwald sehr gut belegt. Während die Fichtenforste ringsum durch den Sturm Lea alle flächig geworfen wurden, gab es im Bannwald mit seinen Uraltbäumen nur Einzelwürfe und der Waldbestand blieb als Ganzes erhalten.

Abb. 4: gefällter Biotopbaum im Forstbetrieb Heigenbrücken, 2008

Abb. 3: Totholz und Biotopbaum - wertvoller Lebensraum

D
as Wald Bündnis Bayern fordert von Landtag, Forstverwaltung bzw. Bayerischen Staatsforsten:

Erhalt einer ausreichenden Anzahl von Biotopbauman
m
it standortsheimischen Baumarten schon in der jüngeren Wälde

Erhalt von mindestens 10 Biotopbäumen pro Hektar


1.5 Umweltschonende Holzernte Aus der Sicht des Wald Bündnis Bayern ist die Mechanisierung im Wald kritisch zu hinterfragen. Holzernte mit Maschinen hat in der Vergangenheit zu vielen Schäden geführt, insbesondere Baum- und Wurzelverletzungen sowie Bodenschäden durch Befahren. Die Mechanisierung
d
Nachhaltigkeit, Biodiversität, Landschaftsbild und Naturschutz eingesetzt werden. Mechanisierung wird aktuell meist mit „Hochmechanisierung“ gleichgesetzt: dem Ersatz von Motorsäge und „leichtem“ Schlepper (traditionelle Mechanisierung) durch Kranvollernter (HarvestProzessor) und Tragschlepper (Forwarder), im Gebirge Seilprozessoren. Solche Maschinen, wie sieheute in Bayern bereits weit verbreitet sind, wiegen zwischen 10 und 20 Tonnen. Die traditionelle Forsttechnik ist meist verträglicher, weil die Maschinen kleiner sind. Das WBB fordert darum, die Technik dem angestr
H
Verfahren gesehen.
Mechanisierung bei der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) Laut Nachhaltigkeitskonzept der BaySF von 2007 soll der Anteil der hochmechanv
relativ begrenzt, weil Entlassungen von Waldarbeitern vermieden werden sollen. Allerdings wurden bereits beim derzeitigen Mechanisierungsgrad seitens des WBB immer wieBodenschäden festgestellt. Bei den angemahnten Verstößen handelt es sich wohl nur um die Spitdes Eisbergs. In offenen und konstruktiven Diskussionen mit Vorständen, Betriebsleitern und Mitarbeitern der BaySF wurden teilweise Fehler eingeräumt und Verbesserungen zugesagt. Das Problem konkurrierender Ziele b
steigende Reinerlöse Vorrang genießen, dürfte die boden- und bestandsschonende Holznutzung imwieder auf der Strecke bleiben. Als besonders bedenklich haben sich Aufarbeitungsmaßnahmen nach dem Sturm Kyrill erwiesen. Angeblich aus Sorge um eine Massenvermehrung des Borkenkäfers wurden selbst auf flachgründigen und verkarstenden Gebirgsstandorten die Bäume mitsamt Kronen und Ästen aufgearbeitet, wodurch der Humusschwund verstärkt und Vorausverjüngung sowie verbliebener Unterstand gefährdet wurden. Auf einigen Sturmkahlflächen wurde die gesamte Biomass
m
Borkenkäferbefalls den Aufwand gerechtfertigt hat.
W

Bodenschäden Hier wird auf aktuelles Merkblatt der BayerischeLandsanstalt für Wald und Forstwirtschaft zum Bodenschutz hingewiesen. Die BaySF werden aufgefordert, sich an die einschlägigen und fachlibegründeten Empfehlungen zu halten und einen verbindlichen Kriterienkatalodem Revierleiter vor Ort als Entscheidungsgrundlage dient. Dass es da noch erheblichen Verbesserungsbedarf gibt, belegezahlreichen Bodenschäden und zerfahrenen
Waldwege in vielen Regionen Bayerns (s. Abb. 5Bodenschäden entstehen insbesondere bei hoher Feuchte. Wichtigste Gegenmaßnahme ist dedie Einstellung des Holzrückens bei nasser Witterung. Angesichts der immer selteneren Frostperioden sind die BaySF aufgefordert, Konzept zu entwickeln um die notwendige Holzbringung auch in Zukunft boden- und bestandsschonend zu gewährleisten. Auch bislang noch zu wenig beachtete technische Ma3 oder 4 statt 2 Achsen, Absenken des Reifeninnendrucks und Au
k

Baumverletzungen Verletzungen der Baumrinde bis in das Holz werdenimmer noch vernachlässigt. Größere Verletzungen (ab der Größe einer Zwei-Euro-Münze) führhoher Wahrscheinlichkeit zu Pilzbefall. Esentwickelt sich Stammfäule, die nicht nur wirtschaftliche Verluste hervorruft sondern die
A
Schwer festzustellen, aber womöglich noch gefährlicher sind Wurzelschäden, wie sie vor allem Raupen- und Kettenfahrzeuge hervorrufen. Ganz vermeidbar sind diese Verletzungen zwar nicht, entscheidend aber ist ihre Häufigkeit. Ein Anteil von 5 % verletzter Bäume gilt als tolerierbar, docnicht selten findet man 25 % u
K
Die BaySF haben wiederholt angekündigt, durch Standards und Vertragsbedingungen die Schäden zuminimieren. Eine verbindliche Ri
V

Abbildung 5: Bodenschäden im Nürnberger Reichswald (oben) 2006 un

Nährstoffentzug In vielen Gebieten Bayerns sind die Wälder durchJahrhunderte lange Streunutzung degradiert und erholen sich erst ganz allmählich. Daher bestehen große Bedenken gegen die Nutzung von Kronen, Ästen und Nadeln, die zur Bereitstellung von Energieholz wieder häufiger erfolgt. Im Feinreisig und den Nist ein Großteil der Nährelemente enthalten, die in denNährstoffkreislauf zurück gelangen sollten. Auch bei der Armierung von Rückegassen durch Reisigmdie Bodenschäden verminder
N
Die BaySF haben die Bereitstellung von Enereinschließlich Biomasse zu einem wichtigen Geschäftsfeld erklärt. Zudem fördert das BayeLandwirtschaftsministerium den Ausbau des Biomasseeinsatzes sogar finanziell. Die BaySF haben zwar wiederholt angekündigt, Kronen und Astholz nuauf gut nährstoffversorgten Standorten zu nutzen. Doch inzwischen gibt es mehrere Fälle, bei denn dVollbaumnutzung auch im Gebirge durchgeführt wurde, wie das Beispiel im Foto zeigt (Abb. 6). DWBB begrüßt, dass die BaySF im Rahmen eines Projektes die Auswirkungen der Vollbaumnutzung auf die unterschiedlichen Waldstandorte untersuchen lässtAllerdings ist zu kritisieren, dass auf großen Flächen Vollbaumnutzung bereits stattfindet, bevdazu vorliegen. Ähnlich kritisch ist die Brennholzgewinnung in Laubwäldern zu bewerten, beider bis hinab zu fingerdicken Ästen und Zweigen fast die gesamte Holzbiomasse entnommen wird (ADas WBB fordert die BaySF auf, verbindliche Kriterien für die Vollbaumnutzung einzuführen, die auf mittleren und armen Waldstandorten unterbleibemuss. Bis diese vorliegen ist auf Vollbaumnutzung grundsätzlich zu verzichten. Das Landwirtschaftsministerium wird aufgefordert, eine landeswHolzaufkommensanalyse durchzuführen und Biomasseanlagen nur dort zuzulassen, wo die 2008
V

Feinerschließung durch Rückegassen Der wichtigste Grundsatz ist hier, dass Bestände nicht flächig befahren werden dürfen. Anwären weder Bodenschäden noch Baumverletzungen kontrollierbar. Die BaySF und alle
Z

Abb. 6: Vollbaumnutzung Forstbetrieb Bad Tölz, 2006 (Foto Gesellschaft für

Abb. 7: Brennholznutzung im FFH-Gebiet Albtrau

Bei den BaySF ist ein Rückegassenabstand von 30 Metern Vorschrift, was aber häufig unterschritten wird. Das WBB fordert einen Mindestabstand von 35 Metern. Ein großflächig schematischer Verlauf ist nicht erwünscht.

Das Wald Bündnis Bayern fordert von Landtag, Forstverwaltung bzw. Bayerischen Staatsforsten:
• Bodenschonenden Maschineneinsatz, d.h. sofortiger Stopp der Befahrung bei nasser Witterung, um Bodenschäden zu vermeiden

Einführung eines verbindlichen Kriterienkataloges zur bodenschonenden Holzernte und dessen flächige Umsetzung (nach dem Vorbild des einschlägigen Merkblattes der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft)

Anpassung der Technik an die Zielvorgaben eines boden- und bestandsschonenden Maschineneinsatzes

Eine verbindliche Holzernte-Richtlinie mit konkreten Standards und Sanktionsmöglichkeiten

Vermeidung von Nährstoffentzügen durch die Einführung einer entsprechenden Richtlinie, um etwa Vollbaumnutzung auf mittleren und ärmeren Standorten auszuschließen

Einhaltung der Rückegassen-Mindestabstände von 35 Metern

1.6 Jagd als Voraussetzung für naturnahe Waldnutzung

Die Gesamtjagdfläche der Bayerischen Staatsforste beträgt 830.000 Hektar, wovon 159.000 ha verpachtet sind5. Auf rund 510.000 ha jagen über 3.800 private Jagderlaubnisnehmer. Ihr Anteil an dem in der Regiejagd erlegten Schalenwild liegt bei 70 %.

Ziel ist, die Jagd konsequent am Grundsatz Wald vor Wild auszurichten. Die Schalenwildbestände sollen so angepasst werden, dass sich die standortheimischen Baumarten ohne Schutz natürlich verjüngen können.

Von 2004/2005 auf 2006/2007 ist der Abschuss beim Rotwild von 2.754 auf 2.826 gestiegen, beim Rehwild von 37.263 auf 29.753 gefallen, ebenfalls beim Gamswild von 2.178 auf 2.016 und bei den Wildschweinen von 9.675 auf 4.089. Bewegungsjagden tragen 15 % zur Gesamtstrecke bei. Im Jagdjahr 2007/2008 ist der Rehwildabschuss wieder deutlich angestiegen.

Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2006 bescheinigt den Bayerischen Staatsforsten einen deutlich geringeren Leittriebverbiss als den anderen Besitzarten mit etwas über 20 % bei den Laubbäumen und etwas über 5 % bei den Nadelbäumen. Zur Ermittlung des letzteren Wertes wird vor allem die Fichte herangezogen, obwohl die Tanne ein deutlich besserer Weiser wäre, die aber oftmals totgebissen wurde, bevor sie in einen messbaren Bereich einwächst. Sowohl bei den Bayerischen Staatsforsten als auch bei den anderen Besitzarten hat der Leittriebverbiss zwischen 2003 und 2006 zugenommen.

Leider hat auch im Bergwald, der überwiegend dem Staat gehört und zu rund 60 % Schutzwald ist, der Leittriebverbiss seit 2003 zugenommen. Die Situation ist jedoch von Forstbetrieb zu Forstbetrieb sehr unterschiedlich. So ist der Verbiss in den Bergwäldern des Werdenfelser Landes deutlich höher als etwa im Berchtesgadener Land oder im Chiemgau.

Mit dem distriktweisen Traktverfahren haben die Staatsforste ein „unternehmensinternes Instrument zur Kontrolle und Steuerung des Jagdbetriebes“ eingeführt. 5.500 Trakte sind geplant, 3.308 angelegt und aufgenommen, davon 434 im Hochgebirge. Dort wurde bei 10,8 % der aufgenommenen Pflanzen Leittriebverbiss festgestellt, im Flachland waren es nur 7,6 %. Der Leittriebverbiss bei der Tanne lag im Gebirge bei 10 % im Flachland bei etwas über 15 Prozent.

Positiv zu werten sind:
• die Zielsetzung „Wald vor Wild“ bildet die Grundlage des jagdlichen Handelns und der Jagdkonzeption

die große Beteiligung privater Jäger meist aus der Region

die Absicht die Zahl der Bewegungsjagden zu erhöhen

die Einführung des distriktweisen Traktverfahrens.

das bessere Abschneiden als das der anderen Besitzarten im Vegetationsgutachten 2006

die regionale Vermarktung des Wildbrets

der hohe Rehwildabschuss im Jagdjahr 2007/2008

Problematisch sind folgende Punkte:
• die Verschlechterung des Vegetationszustandes im Vegetationsgutachten 2006 hätte durch bessere Steuerung des Betriebes vermieden werden können.

deutliche regionale Unterschiede der Verbissbelastung zwischen Forstbetrieben und Forstrevieren. Auch hier wäre eine bessere Steuerung auf allen Ebenen sinnvoll.

der Rückgang des Abschusses besonders beim Rehwild im Jagdjahr 2006/2007. Hier wären effektive Jagdmethoden wie mehr Drückjagden nötig gewesen

die Transektaufnahmen werden nicht von unabhängigen Fachleuten, sondern von den Beteiligten durchgeführt. Man kontrolliert sich selbst.

der Bau neuer Wintergatter. Es gibt keinen Beweis dafür, dass diese sehr teuren und im Unterhalt sehr aufwendigen Einrichtungen zur Verbesserung der Situation im Wald beitragen. Sie erschweren vielmehr die Bejagung des Rotwildes und führen dazu, dass die Bestände anwachsen. Das Wild versammelt sich nach den ersten Schneefällen schnell in den Gattern und kann in der Zeit, in der die Jagd am effektivste ausgeübt werden könnte, nicht gejagt werden.

die Reduzierung des Personals führt dazu, dass den Revierleitern in den Staatsforsten zu wenig Zeit für die besonders im Gebirge zentrale Aufgabe der Wildbestandsregulierung und Vegetationskontrolle bleibt. Auch die Beamten der Forstverwaltung können wegen der Vergrößerung ihrer Reviere ihre Kontrollaufgaben nicht mehr erfüllen. Der Zustand der Schutzwälder dürfte sich daher in Zukunft deutlich verschlechtern.

das Vorhaben, weitere Flächen in den Staatsforsten zu verpachten. Der Vegetationszustand in den verpachteten Flächen ist deutlich schlechter als in der Regiejagd. Verpachtungen von Jagden müssen daher unterbleiben wenn das Oberziel „Wald vor Wild“ erreicht werden soll.

das gilt auch für die lukrative Vermarktung von „Jagdpaketen“ mit Abschuss von Trophäenträgern, Hüttenbenutzung etc. Solche Angebote sind nur bei hohen Wildständen attraktiv, zumal es häufig ungeübte Jäger wahrnehmen.

die Einführung ausschließlicher regionaler Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten auf der Fläche für die einzelnen Jäger in den Staatsforsten führt zur Ausschaltung der, nicht nur im jagdlichen Bereich, wichtigen Konkurrenz. Nicht einmal die Revierleiter können auf der ganzen Fläche ihres Reviers jagen, weil dieses auf andere „eigenverantwortlich“ jagende Berufsjäger oder Jagderlaubnisnehmer aufgeteilt ist. Viele Erlaubnisnehmer sind mit der Übernahme dieser Verantwortung überfordert und bauen sich eigene Jagdterritorien auf. Den gewünschten hohen Abschuss erreichen sie durch Aufbau hoher Wilddichten in „ihrem“ Revier.

die Fütterung von Wild in den Bayerischen Staatsforsten im extrem milden Winter 2006/2007 ohne Notzeit war ungesetzlich und ein sehr schlechtes Vorbild für die privaten Reviere.

nicht nur in diesem Zusammenhang muss die Schulung der Berufsjäger deutlich verbessert werden. Sie müssen wesentlich mehr als bisher motiviert werden, Bewegungsjagden zu organisieren. Die Führung von Jagdgästen darf bei ihrer Tätigkeit nur eine untergeordnete Rolle spielen, denn dies verführt dazu, hohe Wildstände zu halten und große Ruhebereiche auszuscheiden.

Jagdrechtsreform
Verbiss- und Schälschäden sowie Maßnahmen zu ihrer Abwehr kosten in Deutschland etwa 250 Mio € pro Jahr, das sind ca. 25 € je Hektar Wald. Das ist mehr als der Reingewinn vieler Forstbetriebe. Angesichts dieser Zahlen verwundert es dass die Waldbesitzerverbände und der Bauernverband nicht mit dem Wald Bündnis zusammen eine Jagdrechtreform eingefordert haben. Zudem ist schon heute erkennbar, dass sich die Fichte auf großer Fläche verabschiedet und Laubbäume sowie Tanne wegen des Verbissdruckes sich kaum verjüngen können.

Mit der Föderalismusreform wurde die lange überfällige Jagdrechtsnovelle sowohl im Bund als auch in Bayern zu den Akten gelegt. Notwendig bleiben in Bayern u.a. dennoch die Verlagerung der Zuständigkeit für die Jagd von den Landratsämtern auf die Ämter für Landwirtschaft und Forsten, Abschusspläne nur noch für Reviere mit hoher Verbissbelastung, Stärkung des Vegetationsgutachtens, Vereinheitlichung der Jagdzeiten, und Erleichterung von Drückjagden durch neue Regelungen für überjagende Hunde.

Hintergrundthema Umsatzrendite bei den BaySF–ein Paradigmenwechsel?

Umsatzrendite als Kennziffer oder als Betriebsziel
Die Bayerischen Staatsforsten haben es zu ihrem Ziel erklärt, in normalen Jahren 15 % Umsatzrendite zu erreichen, in guten Jahren mehr und höchstens ausnahmsweise weniger. Diese Zielsetzung wurde vom Vorstand des Unternehmens vorgegeben. Weder im Waldgesetz noch im Errichtungsgesetz kommt die Umsatzrendite vor, auch positive Betriebsergebnisse oder Ähnliches sind darin nicht beschrieben. Der politische Auftrag der Forstreform ist lediglich durch die „Schwarze Null“ definiert, die sich deutlich von dem o.g. Vorgaben zur Umsatzrendite unterscheidet.

In der Betriebswirtschaft wie auch in der Forstwirtschaft spielen Kennziffern eine große Rolle, mit denen Betriebe verglichen werden. Derartige Kennziffern sind aber nur aussagekräftig, wenn die betrieblichen Bedingungen vergleichbar sind. Gleichzeitig geben übergeordnete Kennziffern Auskunft über die Zielsetzung und die Prioritäten eines Betriebes. Was als objektive Kontrollgröße für Betriebsvergleiche und Zeitreihen gedacht war, kann sich zur Zielgröße und Betriebsziel verselbstständigen. Eine möglichst große Umsatzrendite wäre neu für den Bürgerwald. Welche Wirkung sie haben könnte, sei am Beispiel der Bodenreinertragslehre erläutert.

Bodenreinertrag und Waldreinertrag
Große Bedeutung in der deutschen Forstwirtschaft erreichte die Kennziffer „Bodenrente“ um die Wende zum 20. Jahrhundert. Die maximale Verzinsung des Bodenkapitals wurde durch die sogenannte Bodenreinertragslehre zur obersten forstwirtschaftlichen Zielgröße und Grundlage der vorherrschenden Lehrmeinung dieser Jahrzehnte. Der Bodenreinertrag drückt den jährlichen Reingewinn in Prozent des Bodenwertes aus.

Durch die Bodenreinertragslehre wurde im Staatswald aller deutschen Bundesländer und den meisten Privat- und Körperschaftswäldern der Anbau von Nadelholzreinbeständen vorangetrieben. Das hat zu schweren Folgeschäden geführt, die bis heute nachwirken.

In Bayern erreichte die Bodenreinertragslehre ihren Höhepunkt im sogenannten Antrag Toerring von 1908. Damit beschloss der Bayerische Landtag eine deutliche Erhöhung der Hiebssätze, den Abbau von Altbeständen und die Begründung von Nadelholzreinbeständen mit kürzeren Umtriebszeiten. In der Bodenreinertragslehre wurde der Wert von Mischbeständen, alten Wäldern und nicht monetäre Leistungen des Waldes nicht berücksichtigt.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde diese Zielsetzung durch die Waldreinertragslehre ersetzt: Ziel ist ein nachhaltig möglichst hoher Reinertrag ausgedrückt in € pro Hektar. Das entspricht einer möglichst hohen Wertschöpfung nach Abzug aller Kosten. Mit dieser Zielsetzung wurden vorratsreiche Bestände mit hoher Zuwachsleistung und guter Holzqualität (Wertleistung) angestrebt und teilweise auch realisiert. Je nach Ausgangssituation kann das jahrzehntelangen Nutzungsverzicht bedeuten, bis entsprechende Bestände hoher Wertleistung herangewachsen sind.

Umsatzrendite
Umsatzrentabilität ist eine „Kennziffer zur Beurteilung der Ertragskraft eines Unternehmens“. Wegen ihrer leichten Ermittlung, Aktualität und einfachen Interpretation ist sie weit verbreitet. Ganz überraschend wurde sie von den Bayerischen Staatsforsten aufgegriffen und scheint hier als Ausdruck von neuer Professionalität in Organisation und Controlling gedacht zu sein. Tatsächlich ist es aber eher ein Ausdruck von Unverständnis für die Besonderheiten des Forstbetriebs und Unkenntnis jahrhundertelanger Methodenentwicklung. Mehr oder weniger willkürlich wurde eine Zielgröße von 15 % festgelegt.

Umsatz ist der Gesamterlös für abgesetzte Produkte oder Verkaufswert aller Sachgüter und Dienstleistungen, die in Verfolgung des Unternehmenszieles in einer bestimmten Periode abgesetzt werden. In der Forstwirtschaft sind dies überwiegend die Erlöse aus dem Holzverkauf. Der Verkauf von Betriebsteilen oder Liegenschaften gehört nicht dazu. Generell steigt der Umsatz mit einer größeren Produktionsmenge und mit einer Erhöhung des Wertes je produzierter Einheit.

Bei der Umsatzrendite steht der Umsatz im Nenner (unter dem Bruchstrich), steigender Umsatz bei gleichbleibendem Gewinn verringert also die Umsatzrendite. Oder umgekehrt, wenn der Umsatz bei gleichem Gewinn verringert werden kann, steigt die Umsatzrendite.

Kapitalrendite und Umsatzrendite in der Forstwirtschaft
Zum Vergleich unterschiedlicher Sparten und Betriebe wird häufig die Kapitalrendite verwendet. Dies entspricht dem generellen ökonomischen Ziel einer möglichst guten Kapitalverzinsung. Wenn sich in der Ölproduktion pro Million € eingesetztes Kapital weniger verdienen lässt als beim Weizenanbau, wird der Eigentümer überlegen, ob er in die profitablere Sparte wechseln kann.

Die Forstwirtschaft hat scheinbar den großen Nachteil, dass sie gegenüber anderen Sparten eine geringe Kapitalrendite erreicht. Auch in den günstigsten Fällen sind in Mitteleuropa 2 % kaum erreichbar. Ursachen für die geringe Kapitalrendite sind aber nicht etwa Unfähigkeit, Ineffizienz oder Marktversagen, sondern der hohe Kapitalwert von Wäldern. Er kann pro Hektar einige 10.000 € erreichen, der jährliche Reinertrag jedoch allenfalls einige 100 €.
Wenn ein Waldbesitzer einen höheren Reinertrag erzielen will, kann er zwar mehr Holz einschlagen. Damit senkt er aber den Vorrat und damit auch Wert seines Waldbestandes. Der künftige Reinertrag würde aber wegen der geringeren Wuchsleistung vorratsarmer Wälder sinken. Eine kurzfristige Steigerung der Rendite wird mit einer Verringerung des Kapitals erkauft, und das ist nicht nachhaltig.
Die wenig attraktive Kapitalrendite in der Forstwirtschaft – selbst bei Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Gewinnsteigerung – wollen die Bayerische Staatsforsten offenbar dadurch ausblenden, dass sie die Kennziffer Umsatzrendite in den Vordergrund stellen. In ihrem Lichte erscheinen die Forstwirtschaft im Allgemeinen und die Bayerische Staatsforsten im Besonderen ausnehmend effizient, modern und erfolgreich.

Dabei liegt das vor allem an einer Eigentümlichkeit der Forstwirtschaft und der gesamten Urproduktion. Seit jeher sind die zugekauften Vorleistungen vergleichsweise gering, fast der gesamte Umsatz in Form von Erlösen für Holz wird von den Betrieben ohne größere Zukäufe erzeugt. Bei anderen Sparten sind im erzielten Umsatz umfangreiche Vorleistungen enthalten, bei der Autoindustrie z.B. die Zulieferung von Teilen. Der Umsatz von Forstbetrieben ist verhältnismäßig gering und darum lässt sich die Umsatzrendite vergleichsweise leicht steigern.

Die wesentlichen Produktionsfaktoren Standort, Sonnenlicht, Wasser etc. verursachen überdies keine Kosten. Dafür ist allerdings der Produktionsfaktor Arbeit höchst kostenträchtig. Trotz des hohen Rationalisierungsfortschritts mit Steigerungen der Arbeitsproduktivität von mehreren % pro Jahr betragen die Lohnkosten für Waldarbeiter und Verwaltungspersonal traditionell über 90 % der Gesamtkosten der Forstbetriebe.

So schwierig es in der Forstwirtschaft ist, die Gewinne zu steigern, so leicht ist es, eine Steigerung der Umsatzrendite durch Verringerung des Umsatzes zu bewerkstelligen. So war es früher üblich, dass der Holzkäufer die Rückekosten übernimmt, die in jedem Fall ein unabhängiger Dritter (der Rückeunternehmer) in Rechnung stellt. Das verändert den Gewinn des Forstbetriebs nicht, aber sein Umsatz sinkt und die Umsatzrendite steigt deutlich an. Pro Festmeter Holz würde der Forstbetrieb beispielsweise den Erlös bzw. Umsatz (z.B. 60 €) um 10 € verringern. Der Gewinn von angenommen 10 € würde sich nicht verändern. Die Umsatzrendite würde von 10/60 auf 10/50 steigen, also von 16,7 % auf 20 %, dank einer durch buchhalterische Umstellung.

Nicht monetäre Leistungen des Waldes
Durch die Forstwirtschaft werden zahlreiche Güter und Dienstleistungen erzeugt, die für die Gesellschaft einen hohen Wert besitzen, ja unverzichtbare Lebensgrundlage darstellen, obwohl dafür kein Erlös erzielt wird (nichtmonetäre Leistungen). Die Einengung des Umsatzes auf monetäre und real marktwirksame Größen wird der Bedeutung der vielfältigen Waldfunktionen nicht gerecht.

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Die Umsatzrendite ist eine in Industrie und Gewerbe weit verbreitete Kennziffer, aber in der Forstwirtschaft bislang nicht üblich. Sie ist leicht zu erheben, aber auch leicht buchhalterisch zu manipulieren, wie an einigen Beispielen gezeigt wird. Sie ist aber vor allem dazu geeignet, verschiedene Unternehmen oder Filialen derselben Branche untereinander zu vergleichen. Wesentlich besser geeignet und der Forstwirtschaft angemessen ist nach wie vor die Kennziffer Reinertrag pro Hektar.

Kennziffern wohnt die Tendenz inne, zu Zielgrößen zu mutieren. Ein nachhaltig möglichst hoher Reinertrag pro Hektar hat sich in der Forstwirtschaft als gut geeignete Zielsetzung entwickelt. Allerdings müssten dabei auch nicht monetäre Ziele berücksichtigt werden. Dies kann aber nur durch eine Leistungsbilanz erfolgen, die die Gesamtheit der Gemeinwohlleistungen (inklusive Holz) bewertet. So könnte der gesetzliche Auftrag, den Erhalt der Biodiversität zu fördern, dazu führen, dass der Schutz alter Bäume nicht als Nutzungsverzicht (weniger Brennholz) in die Bilanz eingeht, sondern als Reingewinn (Schutz der Biodiversität) bilanziert wird.

1.7 Mittelständische Säger und heimische Forstunternehmer bedroht

Die BaySF sehen sich als starker Partner der regionalen Wirtschaft, der zahlreiche verarbeitende Unternehmen mit dem Rohstoff Holz versorgt und andererseits auch ein großer „Nachfrager“ an Produkten und Dienstleistungen ist. Die BaySF wollen einen großen Anteil an der regionalen Wertschöpfung aufrechterhalten bzw. weiterentwickeln.6

Damit liegen die BaySF auf den ersten Blick voll auf der Linie der Bayerischen Staatsregierung, die mit einer zielgerichteten Mittelstandspolitik die Wachstumskräfte mittelständischer Unternehmen unterstützen will7.

Allerdings gibt es deutliche Widersprüche zwischen diesen und anderen Zielen, vor allem bei der Umsetzung in die Praxis. Während 50 % des Holzabsatzes 1996 noch an 94 Kunden gingen, wurde dieser Anteil 2006 nur noch 11 Kunden verkauft. Diese Entwicklung soll verstärkt werden, wie aus dem Nachhaltigkeitskonzept zu entnehmen ist, das dem Beirat der BaySF vorgelegt wurde: „Das ist eine Entwicklung, die sich auch in den kommenden Jahren mit dem Wachstum der großen Kunden fortsetzen wird. Eine differenzierte Kundenstruktur zählt zu den Stärken des Vertriebs im Unternehmen. Gleichzeitig verhindert ein Verkauf kleiner und kleinster Mengen an viele unterschiedliche Abnehmer eine konsequente Ausrichtung und Optimierung der Verkaufs- und Produktionsprozesse.“ 8 85 % des Holzes soll über überregionale Kundenbetreuer überwiegend an Großsägewerke vermarktet werden, nur noch 15 % verkaufen die 41 Forstbetriebe an Sägewerke vor Ort.9

Schnäppchenpreise nur für Großsägewerke
In Bayern erhielt das Großsägewerk Klausner einen Vertrag über etwa 900.000 Festmeter Holz pro Jahr zu vergleichsweise niedrigen Preisen vom Staatsforst, während die klein- und mittelständischen Sägewerke deutlich mehr bezahlen müssen oder drohen, leer auszugehen. Durch die langfristigen Verträge mit Sonderkonditionen für die Firma Klausner, die heute führende Mitarbeiter der BaySF noch in Zeiten der Staatsforstverwaltung für die BaySF abgeschlossen haben, drohen den Bayerischen Staatsforsten jährliche Mindereinnahmen in Höhe zweistelliger Millionenbeträge. Während noch 2002 der damalige bayerische Staatskanzleichef Erwin Huber die Ansiedlung von Großsägewerken in den Neuen Bundesländern als verfehlte Strukturpolitik kritisierte10, fördert heute die Bayerische Staatsregierung selbst Großsägewerke in Bayern.

Gemeinsam mit Naturschutzverbänden protestieren deshalb die Sägewerksverbände gegen diese einseitige Strukturpolitik, die Großsägewerke mit großzügigen Zusagen und Sonderkonditionen subventioniert und damit die regional ansässigen mittelständischen Betriebe zerstört.

Hintergrund für die Existenzängste der klein- und mittelständischen Sägewerke ist die Befürchtung, dass sie beim Kampf um den knappen Rohstoff Holz benachteiligt werden. Aus dem Vergleich der künftigen Sägewerkskapazitäten nach den Investitionsvorhaben der Sägewerke mit dem möglichen Stammholzaufkommen hat der baden-württembergische Sägewerksverband errechnet, dass künftig ein massives Defizit beim Nadelholz in Süddeutschland in der Größenordnung von 5,6 Millionen Festmeter pro Jahr auftreten wird11.

Auch bei den Laubholzsägewerken gibt es gewaltige Erweiterungen der Einschnittskapazität. Allein bei Aschaffenburg wurden zwei neue Laubholzsägewerke gebaut, die zusammen jährlich 750.000 Festmeter und mehr Buchen- und Eichenholz verarbeiten wollen. Ihr Einzugsbereich wird das gesamte mittlere Deutschland umfassen. Wie bei den Nadelholzsägewerken wird auch hier ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der klein- und mittelständischen Sägewerke erwartet.

Großsägewerke vernichten Arbeitsplätze im ländlichen Raum Verlierer dieses ungleichen und gnadenlosen Wettkampfes um den Rohstoff Holz werden vor allem die mittelständischen Sägewerksbetriebe und deren Arbeitnehmer sein. Dies belegt eine Studie der finnischen Forstberatungsfirma Indufor im Auftrag der Europäischen und der Finnischen Sägewerksorganisation über die Schädlichkeit der EU-Beihilfen für die Sägeindustrie12. Demnach haben die neuen subventionierten Großsägewerke zwar 3.000 Stellen geschaffen, zugleich aber 11.000 bis 18.000 Arbeitsplätze in kleineren Sägewerken vernichtet. Pro neu geschaffenem Arbeitsplatz in einem Großsägewerk werden demzufolge etwa drei bis sechs bestehende Arbeitsplätze abgebaut. Ein aktuelles Beispiel ist das Sägewerk Höfelmayr in Memmingen, das aufgrund der dramatisch verzerrten Wettbewerbsbedingungen nach 160 Jahren seinen Betrieb schließen musste. Dadurch verloren 20 Vollzeitbeschäftigte ihren Arbeitsplatz. Das Sägewerk Höfelmayr sieht sich als Opfer bayerischer Forstpolitik bzw. der Geschäftspolitik der Bayerischen Staatsforsten, die mit Sonderkonditionen für Großsägewerke über Holz aus dem Bayerischen Staatswald die etwa 500 mittelständischen Sägewerke benachteiligt (siehe oben)13. Die klein- und mittelständischen Sägewerke verlieren dadurch ihre Existenzgrundlage. Dies gefährdet aber auch nachgeordnete Betriebe wie das Handwerk.

Holz der „langen“ Wege
Forstminister Josef Miller begrüßt die Großsägewerke als Garanten für ein „Holz der kurzen Wege“, weil durch die neuen Kapazitäten das Holz nicht mehr ins Ausland transportiert wird, sondern in Deutschland eingeschnitten werden kann. Das stimmt zwar auf den ersten Blick. Es wird aber außer Acht gelassen, dass das erzeugte Schnittholz zum größten Teil ins Ausland und nach Übersee geht, so z.B. bei den Großsägewerken Binder, Klausner oder Pollmeier. Auch wird unterschlagen, dass das Rohholz erst bis über 100 und 200 Kilometer weit transportiert werden muss, weil der Bedarf der Großsägewerke aus der Region nicht gedeckt werden kann. Außerdem hat sich das Argument der Befürworter von Großsägewerken, dass Großsägewerke das meiste Schnittholz exportieren, mittlerweile ins Gegenteil verkehrt. Der nordamerikanische Markt ist zusammengebrochen und die Großsägewerke sitzen zunehmend auf riesigen Schnittholzmengen. Nun drohen sie mit -Dumpingangeboten die Schnittholzprodukte der mittelständischen Konkurrenz vom heimischen Markt zu drängen.

Europaweite Ausschreibungen gefährden mittelständische Forstunternehmer
Als zunehmendes Problem erweist sich die europaweite Ausschreibung von Forstarbeiten, die dazu führen, dass nicht heimische Unternehmer vor Ort, sondern Unternehmer aus anderen Regionen und Ländern mehr Großaufträge bekommen. Ein aktueller Fall ist die Ausschreibung im Forstbetrieb Zusmarshausen, wo ein Forstunternehmer aus Sachsen den Zuschlag bekam. In den nächsten 2 Jahren soll dieser für 9 € pro Festmeter 150.000 Festmeter Holz einschlagen und rücken. Zu diesem Dumpingpreis können die heimischen Unternehmer nicht arbeiten. Der Preis erscheint nur möglich, weil Maschinen und Personal aus den neuen Bundesländern staatlich gefördert werden.

Das Wald Bündnis Bayern fordert von Landtag, Forstverwaltung bzw. Bayerischen Staatsforsten:
• Wegen der regional und überregional spürbaren negativen Auswirkungen der Großsägewerke auf Arbeitsplätze, Sägewerksstruktur, Waldwirtschaft und Verkehrsaufkommen ist die Ansiedlung von Großsägewerken durch Raumordnungsverfahren zu prüfen

Die Ausschreibungsmengen sind zu begrenzen, um heimische Forstunternehmer nicht zu benachteiligen und europaweite Ausschreibung zu vermeiden.

Der Holzverkauf sollte grundsätzlich so organisiert werden, dass kleine und mittelständische Sägewerke gegenüber Großsägewerken nicht benachteiligt werden. Gleiches gilt für Forstunternehmer.

1.8 Klimawandel erfordert Waldumbau

Die Prognosen für den Klimawandel verheißen für den bayerischen Bürgerwald nichts Gutes: Extreme Witterungsereignisse wie Stürme und Starkniederschläge nehmen zu, es gibt Trends zu höheren Temperaturen und Winterniederschlägen sowie zu Sommertrockenheit. Der Wald ist als langlebiges Ökosystem besonders hart von Klimaänderungen betroffen, weil die Bäume mit den heutigen und den Klimabedingungen der nächsten 100 bis 150 Jahre zurechtkommen müssen. Dies stellt die häufigste Baumart in Bayern, die Fichte, vor große Probleme.

Die Baumart Fichte: vom Brotbaum zum Notbaum
Mit über 48 Prozent weist der bayerische Staatswald den höchsten Fichtenanteil aller Waldbesitzarten in Bayern auf14. Diese Baumart ist wegen ihres raschen, geraden Wuchses und der vielseitigen Verwendbarkeit ihres Holzes bei den Waldbesitzern und den Holzverarbeitern sehr geschätzt. Die Fichte wurde vor allem in den regenreicheren Mittelgebirgslagen und in Südbayern weit über ihre natürlichen Verbreitungsgrenzen hinaus angebaut. Vor den Risiken dieses Fichtenanbaus haben Naturschutzverbände und Forstwissenschaftler schon lange gewarnt.

Der Orkan Kyrill hat Anfang 2007 deutschlandweit über 30 Millionen Festmeter geworfen, knapp 10 % davon im bayerischen Staatswald. Wenn sogar die stabilen Laubbäume dem Sturm bei Windgeschwindigkeiten bis über 200 Kilometern pro Stunde nicht standhalten konnten, so waren die Fichten wie bei allen größeren Sturmkalamitäten besonders stark betroffen, weil diese flachwurzelnde Baumart sehr sturmanfällig ist. Weil extreme Sturmereignisse durch den Klimawandel deutlich häufiger auftreten werden als früher, steigt das Betriebsrisiko für die Fichtenbestände.

Die naturfernen Fichtenforste sind durch Dürre und Windwurf akut gefährdet, ihre natürlichen Gegenspieler, die Borkenkäferarten Buchdrucker und Kupferstecher, geben den geschwächten Bäumen den Rest. Im bayerischen Staatswald gibt es 170.000 ha Fichtenreinbestände außerhalb ihrer natürlichen Verbreitung, das sind knapp 24 % der Staatswälder. Zudem liegen über 50.000 Hektar von Fichten dominierte staatlichen Wälder in trocken-warmen Regionen und sind deshalb besonders gefährdet15: hier wird erwartet, dass die Fichten relativ schnell absterben, wie zum Beispiel in Westmittelfranken, wo es mittlerweile ca. 6.000 Hektar Kahlflächen durch Borkenkäferbefall gibt. Die Fichte ist vom einstigen Brotbaum der Forstwirtschaft zum Notbaum geworden. Als durch den Klimawandel gefährdet gelten zudem noch ca. 30.000 ha Kiefernreinbestände sowie etwa 110.000 Hektar Nadelholzmischbestände ohne Laubholz, die zumeist aus Fichte und Kiefer bestehen.

Umfassendes Programm für Waldumbau mit standortheimischen Baumarten gefordert
Die Aufforstung einer Kahlfläche ist um ein Vielfaches arbeitsreicher und teuerer als eine Anpflanzung oder Naturverjüngung unter dem Schirm eines Altbestandes. Deshalb muss nach Ansicht der Verbände im Wald Bündnis Bayern schnell gehandelt werden, um unter dem Schirm der sich bayernweit auflösenden Fichtenwälder eine nächste Waldgeneration nachzuziehen. Angesichts des Klimawandels müssen die Pflanzungen mit standortheimischen Baumarten deutlich intensiviert werden. Die von den BaySF anvisierten 2.200 ha reguläre Pflanzungen und 1.000 ha zusätzliche Voranbaufläche in Fichtenreinbeständen sind angesichts der Flächen von mindestens 300.000 ha an problematischen Nadelholzbeständen deutlich zu wenig. Ebenso sind die von den BaySF angestrebten Verjüngungsziele von 33 % Laubholz mit Tanne deutlich zu gering. Es macht auch ökonomisch wenig Sinn, in warm-trockenen Gebieten, in denen schon heute die Fichten flächig absterben, Wälder mit bis zu 50 % Fichtenanteilen nachzuziehen.

Als weniger anfällig gegen die Klimaänderungen gelten die standortheimischen Baumarten Buche, Eiche und Weißtanne. Von Natur aus würden Bayerns Wälder zu 84 Prozent aus Buchenwäldern, zu 6 Prozent aus Eichenwäldern und nur zu knapp 4 Prozent aus Nadelwäldern bestehen16. Die weite Verbreitung der Buche, der Eichen und der Tanne auch im südlichen Europa zeigt, dass diese Baumarten eine breite ökologische Amplitude haben und deshalb für den Klimawandel gut gerüstet sind. Ein hervorragender Ersatz für die Problembaumart Fichte wird in der Weißtanne gesehen, der von Natur aus häufigsten Nadelbaumart in Süddeutschland. Die Weißtanne ist wegen ihrer tief reichenden Verwurzelung sturmfest und übersteht Trockenperioden besser. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht ist sie sehr interessant: sie kann ebenso wie Fichte als Bauholz eingesetzt werden und wächst genauso schnell wie die Fichte.

Das Wald Bündnis Bayern fordert von Landtag, Forstverwaltung bzw. Bayerischen Staatsforsten:
• Die problematischen Waldbestände sind im Rahmen eines Waldumbauprogrammes zügig in stabile Mischwälder umzuwandeln.
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Ein solches Waldumbauprogramm darf aber nicht wie früher als Begründung für höhere Holzeinschläge missbraucht werden
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Der erste wichtige Schritt eines Waldumbaus ist das frühzeitige Einbringen der heimischen Baumarten wie Buche, Eiche oder Weißtanne.
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Damit die Investitionen nicht durch konkurrierende Fichtenverjüngung überwachsen werden, dürfen nur geringe Einschläge durchgeführt werden.
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Entscheidend für das ungestörte Aufwachsen der Verjüngung sind reduzierte Schalenwildbestände.

Der Vorräte in stabilen Laub- und Kiefernwäldern sind als Ausgleich für das großflächige Zusammenbrechen der künstlichen Fichtenforste deutlich zu erhöhen. Es ist zu befürchten, dass die Kunstforste in den nächsten Jahren zu ausgesprochenen CO2-Quellen werden. Von den vielen in Bayern entstandenen Freiflächen wird das im Boden gebundene CO2 in kürzester Zeit in die Atmosphäre gelangen. Naturnahe Buchen- und Eichenwälder können dagegen viel mehr CO2 speichern als heute.

Kleinflächige und humusschonende Verjüngungsverfahren sind zu bevorzugen, damit im Boden gebundenes CO2 nicht freigesetzt wird.

2. Bayerische Forstverwaltung

Es fehlen klare forstpolitische Strategien
Obwohl ihre „Aufgaben“ gesetzlich festgelegt sind, scheint es mehr als zwei Jahre nach der Forstreform, dass die Bayerische Forstverwaltung nach ihrem neuen Profil sucht.
Auf der einen Seite entwickelt das Geschäftsgebaren der Bayerischen Staatsforsten eine Eigendynamik, (Revierreform, Teilfunktionalisierung in den Revieren, Vollbaumnutzung, Erschließungsoffensive im Hochgebirge). Andererseits ist für die eigenen Aufgabenfelder eine klare Strategie nur ansatzweise erkennbar. Wer macht eigentlich die Forstpolitik?

Die Forstverwaltung hat zwar (endlich!) den Klimawandel und seine beträchtliche Relevanz für unsere Wälder erkannt. Laut Staatsminister Miller stehen angeblich 36 Mio. € für den Waldumbau zur Verfügung (was so nicht stimmt, weil mit diesen Geldern die gesamte forstliche Förderung bestritten wird). Doch die Frage, wie diese gewaltige Aufgabe in der gebotenen Zeit praktisch umgesetzt werden soll, bleibt offen. Laut Ministerium müssten allein im Privatwald über 250.000 ha Fichtenmonokulturen dringend umgebaut werden! Mit dem aktuellen Förderprogramm mit den reduzierten Fördersätzen und erhöhtem bürokratischen Aufwand wird das nicht gelingen. Baumschulen berichten schon wieder von steigender Nachfrage nach Fichte, ausgerechnet der Baumart, die von allen heimischen Baumarten am wenigsten mit dem Klimawandel zurechtkommen wird. Wenn nicht schnell gegengesteuert wird, passiert hier das gleiche wie bei der Schutzwaldsanierung: Die Problemflächen werden mehr statt weniger.

Neben der Information und Motivation der Waldbesitzer spielt auch beim Waldumbau die „Jagdfrage“ eine zentrale Rolle. Das niederschmetternde Ergebnis des letzten Vegetationsgutachtens zeigt, wie weit Bayern von geordneten jagdlichen Verhältnissen entfernt ist. Die Forstverwaltung hat sich hier zwar klar positioniert, doch wer kümmert sich vor Ort um die Durchsetzung der notwendigen Reduktionsabschüsse? Die Landratsämter haben hier in der Vergangenheit meist kläglich versagt und die Ämter für Landwirtschaft und Forsten besitzen keine Entscheidungskompetenz. Dabei liegt die Kompetenz sowohl für das Waldgesetz als auch für das Jagdgesetz in einem Ministerium! Wir können nicht weiterhin zusehen, wie die Zukunft unserer Wälder aufgefressen wird, weil zur Erbauung von Trophäenjägern überhöhte Schalenwildbestände gehegt werden.

Zuwenig Förster im Wald
Im Zuge der Revierorganisation werden auch in der Forstverwaltung die in der Fläche tätigen Försterstellen abgebaut. Wenn in wenigen Jahren die Zahl der Reviere um rund 80 verringert sein sollten, wäre jeder „Amtsförster“ rechnerisch für über 7.400 ha Wald zuständig, das sind ca. 1.400 ha mehr als bisher. Zwar ist ein knappes Drittel davon Staatswald mit eigenem Personal, allerdings sind durch die Zerschlagung der Forstämter gerade dort Aufgaben wie die Forstaufsicht (s.u.) oder die Gewährung von Zuwendungen für „besondere Gemeinwohlleistungen“ neu hinzugekommen, die dem Förster viel Arbeit machen. Darum fehlt ihm die Zeit für die Beratung der über 500.000 privaten Waldbesitzer. Dafür wurden „Qualitätsbeauftragte Förderung“ (QbF) eingeführt, die das Fördergebaren ihrer Försterkollegen kontrollieren müssen – also mehr Bürokratie statt praktischer Hilfe für die Waldbesitzer

Zwar ist fast jeder der knapp 150 Waldbesitzervereinigungen (WBVen) ein Förster ganz oder teilweise als „forstlicher Berater“ zur Seite gestellt. Ziel ist, diese Selbsthilfeeinrichtungen in die Lage zu versetzen, selbst verstärkt in die (betriebsbezogene) Beratung einzusteigen. Jedoch ist weder die Dauer dieser staatlichen „Aufbauhilfe“ festgelegt, noch erfolgt eine Überprüfung der Fortschritte oder ist geplant. Konkrete Erfolge auf dem Feld der Beratung sind bislang kaum erkennbar, vielmehr konzentrieren sich Bemühungen vor allem auf eine möglichst optimale Holzvermarktung. So legitim dies sein mag, es ist nur eine der zahlreichen Aufgaben einer Waldbesitzervereinigung. Verstärkt wird dieser Trend auch durch die staatliche Förderung der forstlichen Zusammenschlüsse. Die Höhe der finanziellen Unterstützung bemisst sich nämlich im Wesentlichen an der vermarkteten Holzmenge. Es fehlt ein Anreiz, sich um die vielen Kleinstwaldbesitzer zu kümmern, die oft großen Beratungsbedarf haben, aber wenig Holz „bringen“. Berücksichtigt man, dass es immer mehr Waldbesitzer ohne landwirtschaftlichen Bezug gibt, so wird klar dass ein rechtzeitiger Waldumbau der über 250.000 ha an Nadelholzmonokulturen und an weiteren oftmals problematischen Nadelholzmischbeständen von ca. 260.000 ha im Privatwald so nicht gelingen kann.
Auch die technische Ausstattung der Förster kommt nur schleppend voran. Zwar hat seit kurzem jeder Förster einen Laptop, doch meist keine Anbindung an das Internet. Wirtschaftlich ist diese „Sparsamkeit“ sicher nicht. Dies gilt auch im Hinblick auf fehlendes Personal für Motorsägenschulungen und dergleichen. Schwere Unfälle mit fast 30 Toten allein im letzten Jahr zeigen, dass hier an der falschen Stelle gespart wird.
Schließlich leidet auch die Bearbeitung der NATURA 2000-Managementpläne unter chronischem Mangel an qualifiziertem Fachpersonal. Ob der von der EU geforderte Zeitplan eingehalten werden kann, ist fraglich. Strafzahlungen Bayerns wären die Folge.

Zahnloser Tiger trifft flinken Geparden
Ein gewichtiges ordnungspolitisches Argument für die Zerschlagung des früheren „Einheitsforstamtes“ war, dass der Staatswald nicht mehr sich selbst kontrolliert, sondern von außen beaufsichtigt werden soll. Personalmangel und Gesetzeslücken erschweren jedoch eine effektive Kontrolle. Da nutzen auch die mit der Waldgesetzänderung 2005 konkretisierten Vorgaben für eine „sachgemäße Waldbewirtschaftung“ wenig. Wer zum Beispiel gegen das „Kahlhiebsvermeidungsgebot“ (!) verstößt, braucht keine Strafe zu fürchten, da das Waldgesetz für den Fall einer Missachtung der gesetzlich vorgegebenen Bewirtschaftungsregeln kein Bußgeld vorsieht. Die Ämter für Landwirtschaft und Forsten können lediglich gegen gerade laufende Verstöße durch Einstellungsverfügung einschreiten oder unter bestimmten Umständen die „erforderlichen Maßnahmen“ verlangen. Für ersteres müssen sie aber einen solchen Verstoß rechtzeitig entdecken und die unsachgemäße Vorgehensweise beweisen, was angesichts der Personalknappheit eher die Ausnahme darstellen dürfte. Die zweite Alternative ist häufig unpraktikabel: Welche Maßnahme kann dauerhafte Bodenschäden heilen, die durch Befahren mit schweren Holzerntemaschinen verursacht wurden? Auch ein unsachgemäßer Insektizideinsatz lässt sich nicht „heilen“.

Das Wald Bündnis Bayern fordert von Landtag, Forstverwaltung bzw. Bayerischen Staatsforsten:
In den Waldumbau müssen die privaten und kommunalen Waldbesitzer in den nächsten Jahren mehrere Milliarden Euro investieren (s. Kap. Klimawandel). Deshalb sind die Fördermittel auf 75-100 Millionen € pro Jahr aufzustocken und die Rahmenbedingungen für die Waldbesitzer so zu gestalten, dass die Fördermittel auch abgerufen werden können.

Es braucht mehr fachlich qualifiziertes Personal, damit die Forstverwaltung neben den anderen vielfältigen Aufgaben auch den notwendigen Waldumbau bewältigen kann. Ein weiterer Stellenabbau verbietet sich.

Es darf wegen der Gemeinwohlorientierung keine Beratung der Forstverwaltung zugunsten der Einbringung von Douglasien geben. Ebenso ist die bisherige bewährte Linie beizubehalten, Nadelbäume außer der Tanne nicht zu fördern.

Für die Forstverwaltung für Ort und insbesondere für die Beratungspraxis sind Vorgaben zu erarbeiten, um bei der Beratung und der Kontrolle sicherzustellen, dass die Vorschriften der Art. 14, 18 und 19 BayWaldG umgesetzt werden. Insbesondere sind zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Beteiligung standortheimischer Baumarten und zur pfleglichen Behandlung des Waldbodens den Beratern verbindliche Kriterien zur Verfügung zu stellen.

Das Waldgesetz sollte dahingehend geändert werden, dass gravierende Verstöße gegen o.g. Vorschriften auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

Die Abschussplanung ist von den Landratsämtern an die Forstabteilungen der Ämter für Land- und Forstwirtschaft zu übertragen.

Die Naturaldaten der BaySF sind der Forstverwaltung vor Ort in Planung und Vollzug mitzuteilen (z.B. Forsteinrichtung, Ergebnisse der Traktverfahren über Verbisssituation, naturale Jahresbetriebspläne und deren Vollzug)

3. Kommunalwald

Mit über 330.000 Hektar (ca. 13 % Anteil an der bayerischen Waldfläche) nimmt der Kommunalwald eine bedeutende Stellung in Bayern ein, zumal der Waldbesitz vieler Städte und Gemeinden unmittelbar an deren Siedlungsraum angrenzt. Der Bürger steht in seiner Freizeit als Erholungssuchender oder als Brennholzwerber in unmittelbarem Kontakt mit seinem Gemeinde- oder Stadtwald. Viele Bürger setzen sich für dessen Erhalt, für eine allgemeinwohlorientierte und auch wirtschaftlich nachhaltige Nutzung ein. Der Walderhaltung und der ständigen Verbesserung des Waldzustandes für eine dauerhafte Erfüllung aller Gemeinwohl- und Nutzungsinteressen muss jedoch auch im Kommunalwald das Hauptinteresse gelten.

Waldwirtschaft braucht Fachleute
Waldbewirtschaftung braucht auch im Kommunalwald Sachverstand und Kompetenz. Die durch die Forstreform 2005 beabsichtigte Aufweichung der Qualifikationsanforderungen an die zuständigen Wirtschafter vor Ort konnte zwar abgewendet werden. Der Stellenwert des Kommunalwaldes insgesamt und der Sachwert vieler Wälder im kommunalen Eigentum stehen aber ohne qualifiziertes Personal mittel- und langfristig auf der Kippe. Kurzfristiges betriebswirtschaftliches Denken rechtfertigt nicht den Verzicht auf fachkompetente Waldwirtschaft mit allen ihren Aufgaben für Wald und Gesellschaft.

Auf über 50 % der kommunalen Waldfläche liegt die Umsetzung forstbetrieblicher Aufgaben vertraglich geregelt zurzeit noch in forstfachlicher Hand der Mitarbeiter in den Ämtern für Land- und Forstwirtschaft. Besonders Kommunen mit kleinerem Waldbesitz profitieren von diesem Angebot. Durchwegs wird von einer angenehmen und zufriedenstellenden Arbeit der staatlichen Förster berichtet. In wenigen Jahren endet die gesetzliche Pflicht der staatlichen Forstverwaltung, Wald der Kommunen, auf deren Wunsch vertraglich geregelt, zu bewirtschaften. Der geplante Stellenabbau bei den hierfür zuständigen Ämtern für Land- und Forstwirtschaft würde eine freiwillige Regelung erschweren. Zudem sollen die Entgelte für die Beförsterung in den nächsten Jahren weiterhin derart ansteigen, dass in zunehmend mehr Kommunalwäldern der betriebswirtschaftliche Erfolg geschmälert und das Interesse an einer geordneten Waldbewirtschaftung in Frage gestellt wird. Bürgermeister ertragsarmer Gemeindewälder kritisieren diese Entwicklung und der gemeindliche Waldbesitz wird zunehmend als finanzielle Belastung für die Gemeinde gesehen.

Kommunen mit größerem eigenen Waldbesitz bewirtschaften ihre Wälder grundsätzlich mit eigenem qualifizierten Forstpersonal. Waldaufbau und Waldzustand, sowie Zielsetzung und betriebswirtschaftlicher Erfolg stehen in diesen Wäldern den staatlichen Wäldern nicht nach. Die Zusammenarbeit mit den gebietszuständigen Ämtern für Land- und Forstwirtschaft ist durchwegs positiv, nicht nur im Zusammenhang mit der Förderung waldbaulicher und naturschutzfachlicher Maßnahmen. Dennoch gibt es insbesondere bei der Förderung Defizite, was bei allen Kommunen auf Unverständnis stößt. Eine zunehmende Bürokratisierung bei der Förderung wichtiger und zukunftsfähiger waldbaulicher und naturschützerischer Vorhaben, von der Antragstellung bis zur Abschlusskontrolle, stellt den Förderantrag und damit die Maßnahme inzwischen nicht selten in Frage. Die ehemals vom Land gewährte Personalkostenförderung für eigenes kommunales Forstpersonal wurde 2007 gestrichen, und dies obwohl in den Wäldern nach wie vor Gemeinwohlleistungen gesetzlich verpflichtend erbracht werden müssen und werden.

Naturnahe und zukunftsfähige Waldwirtschaft braucht Geld und Unterstützung
Die seit Jahren gehegten Erwartungen an einen nachhaltigen Aufschwung des Rohstoffes Holz und damit der Waldwirtschaft insgesamt scheinen sich endlich auch für den Kommunalwald zu erfüllen. Dennoch dürfen die kommunalen Waldbesitzer die vielfältigen und zunehmend wichtigen Aufgaben ihrer Wälder für die Gesellschaft sowie für Umwelt und Natur nicht vernachlässigen. Nicht jede Kommune schreibt mit ihrem Wald schwarze Zahlen. Zu unterschiedlich sind hierfür die Voraussetzungen in den Wäldern. Bewirtschaftung und Pflege des eigenen Waldes dient außerdem schon lange nicht mehr nur dem eigenen Interesse oder der eigenen Bürgerschaft. Pflegliche und naturnahe Waldbehandlung dient der gesamten Gesellschaft.
Der Umbau und die Stabilisierung vieler Waldbestände gegen vermehrte Katastrophen sind auch im Kommunalwald notwendig. Diese wichtigen Aufgaben können von den Kommunen jedoch nur geleistet werden, wenn genügend Personal, fachlich kompetente Beratung und ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Eine Aufstockung der Fördergelder für zielorientierte und vorbeugende Waldumbaumaßnahmen ist kurz- und mittelfristig dringend erforderlich. Wie in den anderen Waldbesitzarten ist ein Gelingen des Waldumbaus entscheidend davon abhängig, dass die in Kommunalwäldern vielerorts überhöhten Wildbestände abgesenkt werden (s. Abb: 8).

Wald gewinnt zunehmend an Bedeutung als intakter und vernetzter Lebensraum sowie als Rückzugsgebiet für mehr und mehr Tiere und Pflanzen. Trotz der waldgesetzlichen Vorgaben stehen die Nutzungsinteressen auch im Kommunalwald diesen hohen Anforderungen in häufig entgegen. Der freiwillige Verzicht auf die mögliche Nutzung von Einzelbäumen und Waldflächen für den Lebensraumerhalt ist hierbei verbunden mit dem Verzicht auf Einnahmen aus der Bewirtschaftung kommunalen Eigentums. Die Förderung der Artenvielfalt in den Wäldern durch die bewusste Einschränkung der Bewirtschaftung ist auch im Kommunalwald zu honorieren. Seit nunmehr 3 Jahren bietet hierzu Gelegenheit das für die Wälder erstellte Vertragsnaturschutzprogramm. Leider stehen hierfür nur sehr begrenzte Gelder zur Verfügung. Die notwendigen flächendeckenden Erhaltungsmaßnahmen und deren Langfristigkeit stehen in Frage.

Abb. 6: Verjüngung von Tanne und Laubäume gelingt oft nur hinter Zaun

Das Wald Bündnis Bayern fordert von Landtag, Forstverwaltung bzw. Bayerischen Staatsforsten: Staat und Gesellschaft müssen helfen
• Der kommunale Wald muss auch weiterhin und von Dauer dem allgemeinen Wohl verpflichtet sein. Zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Vorbild- und Gemeinwohlfunktionen im Kommunalwald bedarf es daher unterstützender Mithilfe durch Staat und Gesellschaft.

Ausreichend und gut ausgebildetes Forstpersonal muss den kommunalen Waldbesitzern von der staatlichen Forstverwaltung oder eigen zur Verfügung stehen. Die im Kommunalwald geforderten und erbrachten Mehrleistungen für das Allgemeinwohl sind finanziell zu fördern

Der notwendige Waldumbau im Kommunalwald ist mit ausreichend Fördermitteln zu sichern. Der bei der Antragstellung zurzeit unverhältnismäßig hohe bürokratische Aufwand muss deutlich reduziert werden.

Die Schalenwildbestände sind schnellstmöglich auf ein waldverträgliches Maß zu reduzieren.

 

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