Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.
Ratsfraktion
1. Energetische Sanierung der Grundschule
a) Vergabe der Erd-, Gerüst- und Abbrucharbeiten an:
Fa. J. Knallinger, Oberneuching (49.798,82 €)
Weitere Bieter waren:
Fa. Paul Meister, Ergoldsbach (52.589,67 €)
Fa. Hoser, Markt Schwaben (55.481,50 €)
Fa. Rott & Wimmer Forstinning ( 58.270,02 €)
b) Vergabe der Maler- und Vollwärmeschutzarbeiten an:
Fa. Strobl-Bau Neureichenau (139.157,29 €)
Weitere Anbieter waren:
Fa. Müller & Partner (153.323,23 €)
Fa. Fromberger & Hopf ( 155.868,28 €)
Fa. Falterbauer (190.279,10 €)
2. Errichtung eines Kindergartens und einer Kinderkrippe
a) Vergabe der RLT-Arbeiten (Lüftungstechnik) an:
Fa. G + W Fahrenzhausen (78.940,46 €)
weitere Bieter waren:
Fa. Fink München (81.649,11 €)
Fa. Reynartz, Gräfelfing ( 83.326,18 €)
Fa. Holzbauer, Waldkirchen (92.691,13 €)
Fa. Reko Tech, Aschheim ( 92.953,20 €)
Fa. GHW, München (94.942,13 €)
b) Vergabe der Heizungsarbeiten an:
Fa. Engelhardt, Deiningen (280.649,84 €)
weitere Bieter waren:
Fa. Scharl, Forstinning (289.931,47 €)
Fa. Fink München (293.098,31 €)
Fa. G + W, Fahrenzhausen (305.297,99 €)
Fa. Holzbauer, Waldkirchen (315.123,25 €)
Fa. Reko Tech. Aschheim ( 344.773,14 €)
3. Antrag der Anlieger zur Ausweisung der Eberhardstaße als
Spielstraße
Dem Gemeinderat liegt ein dementsprechender Antrag vor. Nach Prüfung durch das Ing. Büro Stadler würden sich Kosten in Höhe von
ca. 239.000 € ergeben, die zu 90 % durch die Anlieger getragen werden müssten. (Dies umfasst aber nicht nur die Umwandlung in eine Spielstraße, sondern auch die komplette Sanierung des Belages.)
Die Fraktion der SPD hat mit der Initiatorin Rücksprache gehalten. Auch wenn Verkehrszählung (ca. 440 Fahrzeuge an 3 Tagen), sowie Geschwindigkeitsmessung (deutlich unter 30 km/h im Durchschnitt) eher dafür sprechen, dass es sich ohnehin um eine relativ ruhige Verkehrszone handelt, ist die SPD diesem Antrag gewogen. In der Abstimmung hat die SPD deshalb geschlossen gegen die Ablehnung des Antrages gestimmt.
4. Änderung des Bebauungsplanes ( Anderl, vereinfachtes Verfahren):
Da die Erschließungskosten für das Neubaugebiet im aktuell gültigen Bebauungsplan auch die "Altanlieger" betreffen würden, wird der Bereich der bestehenden Hubertusstraße aus dem Umgriff des Bebauungsplanes herausgenommen. Dies wurde vom Gemeinderat einstimmig gebilligt und für die Auslegung genehmigt.
